
Symbolbild: Pfalz-Express
In manchen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht. Aber auch dort, wo diese Versicherung nicht verpflichtend ist, sollten die Besitzer von Haustieren eine Haftpflichtversicherung haben.
Denn ein Missgeschick ist einem Vierbeiner ebenso schnell passiert, wie einem Menschen – deswegen sollten auch Personen immer eine Private Haftpflichtversicherung haben. Beim Menschen wissen die meisten tatsächlich darüber Bescheid, welche Versicherungen wirklich wichtig sind. Aber wie sieht das bei den Haustieren aus?
Die Hundehaftpflicht ist in manchen Bundesländern Pflicht
Eigentlich lohnt es sich für so ziemlich jedes Haustier eine Haftpflichtversicherung zu haben, die überhaupt Schaden anrichten können. Ein Hamster muss deswegen vielleicht nicht unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben. Das Nagetier kann zwar so manches Unheil anrichten, aber bleibt meistens entweder in seinem Stall oder wenigstens bei seinen Haltern zuhause. Da kann eigentlich nicht viel passieren.
Weil Hunde aber auch gern mal etwas kaputt machen und danach schuldbewusst in einer Ecke sitzen, sollten Hundehalter auch in den Bundesländern wo keine Pflicht besteht, eine entsprechende Versicherung abschließen. Denn mit Hunden ist man oft viel unterwegs – und Hunde können immer wieder Schaden anrichten. Der Satz „er wollte nur spielen“ hilft nicht viel, wenn es durch einen Hund beispielsweise zu einem Wildschaden gekommen ist.
Hunde sind anders als viele Kleintiere auch bei den wenigsten Privaten Haftpflichtversicherungen in den Policen abgedeckt. Daher sollten Hundebesitzer immer sichergehen, dass sie eine gute Hundehaftpflicht haben. Eine Pflicht besteht allerdings nur in den Ländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
In Sachsen müssen nur bestimmte Hundearten eine Hundehaftpflicht haben, die auf der Liste von Kampfhunden stehen.
Lohnen sich Tier-Krankenversicherungen?
Anders als bei einer Haftpflichtversicherungen sieht es bei Krankenversicherungen für Tiere aus. Zwar können Tierärztliche Behandlungen sehr schnell sehr teuer werden, aber es besteht keine Pflicht für eine Krankenversicherung.
Bei Krankenversicherungen gibt es vor Abschluss viel zu beachten. Denn während Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung immer einen vollumfänglichen Schutz (oder zumindest fast vollumfänglichen) genießen, gibt es für Tiere große Unterschiede.
Die Krankenversicherung kann man für Tiere fast immer nur für gesunde Tiere abschließen. Wenn das Tier erkrankt ist, lässt es sich in der Regel kaum noch versichern. Deshalb sollte man nicht zu lange mit der Versicherung warten, wenn man seine Tiere versichern möchte.
Es gibt für die geliebten tierischen Mitbewohner verschiedene Arten der Versicherung. Bei einer Krankenvollversicherung übernimmt die Versicherung alle Kosten für eine Behandlung des Tieres, das heißt Behandlungen, Operationen und Untersuchungen sind alle abgedeckt. Aber andere Leistungen sind nicht bei allen Anbietern abgedeckt. Manche Versicherungen finanzieren beispielsweise nicht eine Impfung.
Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach vielen verschiedenen Kriterien wie Rasse, Alter oder Geschlecht.
Eine reine Operationskostenversicherung ist deutlich günstiger als eine Krankenvollversicherung, deckt allerdings nur Operationskosten ab. Untersuchungen und konservative Behandlungen sind in einer solchen Versicherung nicht abgedeckt – aber dafür ist eine solche Versicherung auch deutlich günstiger.
Bei Tieren, die viel draußen Unterwegs sind und groß genug sind., um Schaden anzurichten wie Hunde oder Pferde, sollten Halter auf einen möglichst guten Versicherungsschutz achten. Vor allem eine Haftpflichtversicherung kann Tierhalter vor dem finanziellen Ruin schützen, wenn es zu einem Personenschaden kommen sollte.

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