
Wärmepumpe (Archiv),
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlin – Wenn Hauseigentümer ihren Gasanschluss abklemmen lassen wollen, um auf eine Wärmepumpe oder auf Fernwärme umzurüsten, konnte das bislang Tausende Euro kosten.
Nun will die Bundesregierung für rechtliche Klarheit sorgen, wie aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine schriftliche Frage des Grünen-Abgeordneten Alaa Alhamwi hervorgeht, über die der „Spiegel“ berichtet.
Der Betreiber eines Gasnetzes ist demnach nicht berechtigt, von einem Immobilieneigentümer, dessen Haus an das lokale Gasnetz angeschlossen ist, eine Erstattung von Kosten zu verlangen für Maßnahmen zur vorläufigen oder dauerhaften Außerbetriebnahme. Die Regelung ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, den das Bundeskabinett Ende März beschlossen hat. Der Bundestag muss sich noch damit befassen.
Diese Regelung sei überfällig, damit Verbraucher „vor unfairen Zusatzkosten beim Einbau einer Wärmepumpe geschützt werden“, sagte Alhamwi dem „Spiegel“. Der Umstieg auf Wärmepumpen werde sich weiter beschleunigen, nicht zuletzt aufgrund anhaltend hoher Preise für fossile Energien. „Doch wir müssen uns auch bewusst sein, dass es für die Verbleibenden teurer wird, je mehr Haushalte das Gasnetz verlassen“, so Alhamwi.
Die Bundesregierung schreibt, die Regelung setze einen Anreiz zur Kostenminimierung, da der Netzbetreiber ein kosteneffizientes Vorgehen sicherstellen könne. „Der Netzbetreiber kann die Kosten (…) bei der Stilllegung entsprechend über die Gasnetzentgelte umlegen.“ Mit diesem Ansatz macht der Staat den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen für jene Haushalte günstiger, die sich vom Gas verabschieden wollen. (dts Nachrichtenagentur)

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