
Foto. dts nachrichtenagentur
Berlin – Tausende in Deutschland lebende Asylbewerber wurden schon mehrmals abgeschoben oder reisten schon mehrmals freiwillig aus. Laut eines Berichtes der „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Angaben der Bundesregierung lebten zum Stichtag 30. Oktober 4.916 Asylbewerber im Land.
Die waren seit 2012 schon zwei Mal eingereist, wurden dann jeweils abgeschoben oder reisten freiwillig aus, sind inzwischen wieder eingereist und stellten ihren dritten Antrag.
Bei 1.023 aktuell im Land lebenden Asylbewerbern ist es demnach sogar schon der vierte Anlauf. Einige hier sich aufhaltende Asylbewerber (294) sind sogar schon bei Versuch Nummer fünf oder mehr angelangt.
Insgesamt sind 28.283 Asylbewerber, die seit 2012 eingereist sind und einen Antrag stellten, dann aber abgeschoben wurden oder ausreisten, inzwischen wieder im Land – und haben mindestens einen weiteren Asylantrag gestellt.
Die Mehrzahl von ihnen, nämlich 22.050, ist erst einmal wieder eingereist, befindet sich also im zweiten Anlauf. Im aktuellen Jahr stellten 3.243 solcher früher schon einmal abgeschobenen oder freiwillig ausgereisten Asylbewerber einen neuen Antrag. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf Anfragen des AfD-Abgeordneten Martin Sichert hervor, berichtet die Zeitung weiter.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte vor drei Wochen nach der Wiederkehr des abgeschobenen Straftäters Miri einen Referentenentwurf seines Hauses angekündigt, der es ermöglichen soll, Ausländer mit einer Wiedereinreisesperre für die gesamte Dauer ihres erneuten Asylprüfverfahrens in Haft zu nehmen.
Bisher ist dies nur für wenige Monate möglich, oft erfolgt gar keine Festnahme. Laut der „Welt am Sonntag“ werde ein solches Gesetz in diesem Jahr aber wohl nicht mehr dem Kabinett vorgelegt, weil das Bundesjustizministerium intern schwere Bedenken angemeldet hätte.
Andrea Lindholz (CSU), die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, sagte der „Welt am Sonntag“: „Jeder Verstoß gegen ein gelten des Einreiseverbot, das nach Abschiebungen grundsätzlich verhängt wird, muss künftig unmittelbar in der Haft enden.“ (dts Nachrichtenagentur)

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