
Foto: dts Nachrichtenagentur
Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Reform der Steuerklassen auf den Weg gebracht. Unter anderem sollen durch den von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf die Steuerklassen drei und fünf gestrichen werden. Ebenso ist eine Anpassung der Steuerfreibeträge sowie eine Anhebung des Kindergelds vorgesehen.
„Wir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen“, sagte Lindner am Mittwoch. Der Staat dürfe kein Inflationsgewinner sein. „Gleichzeitig erhöhen wir den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag, zunächst rückwirkend für 2024 und dann auch für 2025 und 2026.“
Insgesamt werde man die Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro entlasten, so Lindner weiter. „Gleichzeitig setzen wir erste Maßnahmen unserer Wachstumsinitiative um, damit der Standort Deutschland wieder attraktiver wird.“
Mit der weiteren Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürger für das Jahr 2024 sichergestellt werden. Diese Anpassung muss noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Für die Jahre 2025 und ab 2026 soll der Grundfreibetrag um 300 Euro auf 12.084 Euro bzw. um 252 Euro auf 12.336 Euro angehoben werden. Auch die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs – mit Ausnahme des sogenannten Reichensteuersatzes – sollen für die Veranlagungszeiträume ab 2025 angepasst und die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume ab 2025 angehoben werden.
Signifikante Verbesserungen für Kinder und Familien sollen durch die Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro, für den Veranlagungszeitraum 2025 um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro sowie ab dem Veranlagungszeitraum 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro geschaffen werden. Zusätzlich soll das Kindergeld zum 1. Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben werden.
Außerdem soll geregelt werden, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst wird. Dementsprechend soll das Kindergeld mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro von 255 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind angehoben werden.
Durch die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten und Lebenspartner ab dem 1. Januar 2030 kann die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt werden. Damit werde eine „gerechtere Verteilung“ der Lohnsteuerbelastung anhand der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht, so das Bundesfinanzministerium. (dts Nachrichtenagentur)
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