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Berlin – Nach zähen Verhandlungen hat die Bundesregierung die Grundrente auf den Weg gebracht.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Im Kern sieht dieser vor, dass ab 2021 Rentner, die mindestens 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, einen Zuschlag erhalten.
Die Grundrente in voller Höhe richtet sich an Alleinstehende mit einem Einkommen bis 1.250 Euro und Paare mit einem gemeinsamen Einkommen bis 1.950 Euro. Bei Einkommen, die die Grenze übersteigen, sollen Abzüge vorgenommen werden. Der Zuschlag zur Rente beträgt im Höchstfall 404,86 Euro brutto. Nach Abzug der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung verbleiben maximal 360,73 Euro netto.
Eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben. Stattdessen ist eine automatische Einkommensprüfung durch die zuständigen Finanzämter geplant.
Die Grundrente soll durch Steuermittel finanziert werden. Nach aktuellen Planungen sind Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer dafür vorgesehen. Diese gibt es allerdings bisher noch nicht, die Verhandlungen dazu laufen aktuell. (dts Nachrichtenagentur/red)

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