
Kanzleramt in Berlin.
Foto: Pfalz-Express
Berlin – Mehr Datenaustausch zwischen Behörden, Haftung für Arbeitgeber bei Scheinbeschäftigung, ein schärferes Vorgehen gegen Schrottimmobilien und keine Grundsicherung mehr für Menschen, die sich einer Haftstrafe entziehen: Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen 10-Punkte-Plan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung beschlossen.
Der Aktionsplan richtet sich insbesondere gegen organisierte Strukturen im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten. Gleichzeitig will die Bundesregierung Menschen besser schützen, die selbst Opfer von Arbeitsausbeutung, Menschenhandel oder Zwangsarbeit werden.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) stellte klar, dass Deutschland auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sei. Millionen ausländische Beschäftigte arbeiteten in Deutschland, zahlten Steuern und stärkten das Land. Die europäische Freizügigkeit dürfe jedoch nicht für organisierte Ausbeutung und Leistungsbetrug missbraucht werden.
„Sozialleistungsmissbrauch schadet der Gesellschaft und schwächt das Vertrauen in den Sozialstaat“, erklärte Bas, die einige Monate zuvor gesagt hatte, es gebe keine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme.
Behörden sollen Informationen schneller austauschen
Ein Kernpunkt des Aktionsplans ist der bessere Datenaustausch zwischen Behörden. Informationen über mögliche Missbrauchsfälle sollen schneller dort ankommen, wo sie benötigt werden. Dafür sind unter anderem sogenannte Push-Nachrichten vorgesehen.
Bereits seit Juli müssen Jobcenter den Zoll informieren, wenn sie einen Verdacht auf Schwarzarbeit oder Verstöße gegen den Mindestlohn haben. Die Bundesagentur für Arbeit soll außerdem mit einem zentralen „Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch“ und fünf regionalen Stellen gestärkt werden.
Auch die Vorgaben für Jobcenter, Ausländerbehörden und andere beteiligte Stellen sollen klarer gefasst werden. Gesetze wie das Freizügigkeitsgesetz/EU und das Sozialgesetzbuch II will die Bundesregierung präzisieren und bei Bedarf ändern.
Arbeitgeber sollen für Scheinbeschäftigung zahlen
Härter treffen soll es Arbeitgeber, die Beschäftigungsverhältnisse gar nicht, unvollständig oder lediglich zum Schein anmelden.
Fließen aufgrund solcher Angaben zu hohe Sozialleistungen, können Arbeitgeber künftig für die Rückzahlung herangezogen werden. Für Leistungen nach dem SGB II gilt diese Regelung bereits seit dem 1. Juli 2026. Eine entsprechende Regelung für die Sozialhilfe nach SGB XII soll folgen.
Damit richtet sich der Plan nicht nur gegen die Empfänger zu Unrecht bezogener Leistungen, sondern auch gegen diejenigen, die entsprechende Konstruktionen ermöglichen oder organisieren.
Kommunen bekommen mehr Möglichkeiten gegen Schrottimmobilien
Ein weiterer Schwerpunkt sind sogenannte Schrottimmobilien. Solche Gebäude spielen bei organisiertem Sozialleistungsmissbrauch immer wieder eine Rolle. Menschen werden dort teilweise auf engstem Raum und unter schlechten Bedingungen untergebracht, während Hintermänner von Mieten und Sozialleistungen profitieren.
Mit einer Änderung des Baugesetzbuches sollen Kommunen leichter eingreifen können. Geplant sind unter anderem einfachere Instandsetzungsgebote und Vorkaufsrechte.
In besonders schweren Fällen soll künftig sogar eine Enteignung möglich sein. Änderungen beim Melderecht sollen außerdem verhindern, dass Personen in überbelegten Wohnungen oder Gebäuden angemeldet werden, deren Nutzung bereits untersagt wurde.
Keine Grundsicherung mehr bei Flucht vor Haftstrafe
Auch eine weitere Lücke will die Bundesregierung schließen: Wer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde und sich trotz Ladung dem Haftantritt entzieht, soll keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII mehr beziehen können.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) formulierte es so: „Wer mit Haftbefehl gesucht wird, darf keine Sozialleistungen beziehen.“
Durch einen besseren Datenaustausch sollen die zuständigen Behörden solche Fälle schneller erkennen können.
Hintermänner stärker ins Visier nehmen
Der Aktionsplan richtet sich außerdem gegen organisierte Netzwerke, die Menschen nach Deutschland bringen, sie in Scheinbeschäftigungen vermitteln oder unter schlechten Bedingungen arbeiten und wohnen lassen und anschließend an den Sozialleistungen mitverdienen.
Die Hintermänner solcher Strukturen sollen strafrechtlich besser verfolgt werden. Gleichzeitig sollen Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung stärker geschützt werden.
Die Bundesregierung will außerdem bereits in den Herkunftsländern ansetzen. Menschen, die eine Arbeit in Deutschland aufnehmen wollen, sollen vor ihrer Abreise besser über ihre Rechte, faire Arbeitsbedingungen und mögliche Betrugsmaschen informiert werden.
Auch auf europäischer Ebene will die Bundesregierung Änderungen anstoßen. Die Regeln zur EU-Freizügigkeit sollen nach dem Willen der Bundesregierung so ausgestaltet werden, dass organisierter Missbrauch leichter verhindert werden kann.
Bas fasste den Kurs so zusammen: „Mit dem Aktionsplan zeigen wir klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug.“
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