
Foto: Polizei
Berlin – Die Bundespolizei speichert Einsatz-Aufnahmen von Körperkameras (Bodycams) auf Servern des Internet-Giganten Amazon – und löst damit heftige Kritik aus.
Für die Speicherung von Daten, die die Bundespolizei mit den Körperkameras erhebt, wird eine Cloud-Lösung von Amazon Web Services genutzt. Das schreibt das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Benjamin Strasser, über die die „NOZ“ berichtet.
Zur Begründung teilte das Bundespolizeipräsidium auf Anfrage mit: „Derzeit steht noch keine staatliche Infrastruktur zur Verfügung, welche die Anforderungen erfüllt.“ Der US-Anbieter Amazon sei gegenwärtig der einzige, der in Deutschland eine entsprechende vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloudlösung zur Verfügung stelle.
Das Ministerium verweist darauf, dass „die deutschen Datenschutzstandards eingehalten“ würden: „Die Daten werden verschlüsselt und ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert“ – und zwar in Frankfurt am Main.
Die Opposition zweifelt das an. Der FDP-Innenpolitiker Strasser sagte: „Die Bundesregierung geht hier ein kaum kalkulierbares Risiko mit Blick auf hochsensible Daten ein.“ Auch wenn die Server in Deutschland stünden, könnten US-Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste darauf zugreifen. Strasser forderte, die Bundespolizei müsse ihre eigenen Kapazitäten ausbauen -„allein um die Souveränität über die staatliche Kernaufgabe der Inneren Sicherheit in jedem Aspekt zu bewahren.“
Auch der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz hat Datenschutz-Bedenken. Amazon sei in der Kritik, weil das Unternehmen auch Gesichtserkennungs-Software an US-Polizeibehörden verkaufe, die bei Aufnahmen von Bodycams genutzt würden. „Dass ausgerechnet dieses Unternehmen jetzt die Bodycam-Aufnahmen für die Bundespolizei verwalten soll, hinterlässt mehr als ein ungutes Gefühl „, sagte von Notz.
Bodycams, die Polizisten am Körper tragen, sollen Angriffe auf Beamte dokumentieren, werden bei Straftaten aber auch als Beweismittel eingesetzt. Die Aufnahmen können zudem belegen, dass Beamte rechtmäßig gehandelt haben. (dts Nachrichtenagentur)

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