
Foto: dts Nachrichtenagentur
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen der Bundespolizei den biometrischen Abgleich von Live-Bildern aus Überwachungskameras ermöglichen.
Das geht aus einem Änderungsantrag zum Bundespolizeigesetz hervor, über den das Magazin Politico berichtet. Das Gesetz soll am Freitag abschließend im Bundestag beraten werden.
Mit dem neuen Paragrafen 31b soll eine Befugnis zur „Biometrischen Detektion in Echtzeit“ geschaffen werden. Die Bundespolizei dürfte demnach biometrische Daten bestimmter Personen in einer Datei speichern und mit Kameraaufnahmen „unmittelbar nach der Erhebung automatisiert abgleichen“.
Begründet wird die Regelung mit der KI-Verordnung der EU. Sie verbietet biometrische Echtzeit-Fahndung in öffentlich zugänglichen Räumen grundsätzlich, lässt aber Ausnahmen zu. Von dieser „europarechtlich eröffneten Möglichkeit“ soll die Bundespolizei Gebrauch machen.
Der Einsatz soll auf besonders schwere Fälle beschränkt werden. Dazu zählen akute Gefahren für Staat oder Menschenleben. Erfasst werden sollen auch mutmaßliche Terroristen sowie die Suche nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Hinzu kommen vermisste Personen, denen eine „dringende Gefahr“ für Leben oder Gesundheit droht.
Laut Entwurf muss ein Gericht die Maßnahme grundsätzlich vorab genehmigen. Die Bundespolizei muss demnach eine richterliche Anordnung beantragen, wenn sie biometrische Daten einer Person speichern und mit Echtzeit-Aufnahmen aus Kameras abgleichen will. In Eilfällen kann die Bundespolizei zunächst selbst handeln. Die richterliche Entscheidung müsse dann „unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden“ beantragt werden.
Automatisierte Treffer sollen vor der Weiterverarbeitung grundsätzlich von zwei KI-geschulten Polizeibeamten unabhängig voneinander geprüft werden. Bestätigt sich ein Treffer nicht, dürfen die dabei erhobenen Daten nicht gespeichert werden.
Die Echtzeit-Fahndung soll auf 72 Stunden befristet werden, Verlängerungen sind möglich. Das System darf laut Entwurf „ausschließlich auf in Echtzeit übertragene Bildaufnahmen“ zugreifen, „der Zugriff auf gespeicherte Bildaufzeichnungen“ ist unzulässig.
Auch die „Verknüpfung des biometrischen Datensatzes mit weiteren Daten und Datenbanken“ ist ausgeschlossen. (dts Nachrichtenagentur)

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