
Kreuzkröte im Baufeld
Quelle BUND Südpfalz
Südpfalz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Kreisgruppe Südpfalz, wirft dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) vor, bei der Sanierung der Landesstraße L553 zwischen Kuhardt und Leimersheim gesetzliche Artenschutzvorgaben systematisch ignoriert und den Tod streng geschützter Arten in Kauf genommen zu haben.
Der Pfalz-Express hatte den LBM um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten, die nun aktuell vorliegt. Die Sanierungsarbeiten an dem Teilstück der L553 hatten im Herbst 2025 begonnen und wurden planmäßig Anfang April 2026 abgeschlossen. Die Straße ist seitdem wieder für den Verkehr freigegeben.
Vorwürfe des BUND
Bereits im Vorfeld der Maßnahme hatte der BUND auf ein außergewöhnlich hohes Vorkommen streng geschützter Arten im Gebiet hingewiesen. Dazu gehören die Zauneidechse sowie mehrere Amphibienarten wie Kreuzkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Springfrosch und Laubfrosch. Viele dieser Arten genießen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) besonderen oder strengen Schutz.
Der Verband forderte wirksame Schutzmaßnahmen während der Bauzeit sowie die nachträgliche Einrichtung dauerhafter Amphibienleiteinrichtungen mit Untertunnelungen. Stattdessen seien nur unzureichende Maßnahmen wie eine Vergrämungsmahd der Bankette umgesetzt worden.
Lebensstätten seien zerstört, Baufelder nicht ausreichend umzäunt und Baugruben tagelang ungesichert geblieben – mit tödlichen Folgen für wandernde Tiere. „Hier wurde sehenden Auges gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen“, erklärte der BUND Südpfalz.
Der Verband spricht von einem „strukturellen Vollzugsdefizit“ und „Rechtsbruch mit Ansage“. Besonders kritisiert wird die Diskrepanz zwischen behördlichen Aussagen und der Realität vor Ort: Während der LBM keine relevanten Amphibienvorkommen festgestellt haben will, dokumentierte der BUND kurz nach der Freigabe der Straße Mitte April hohe Verluste überfahrener FFH-Arten.
Forderungen des BUND
Der Umweltverband verlangt:eine unabhängige und transparente Untersuchung des Vorgehens des LBM, die umgehende Nachrüstung der L553 mit dauerhaften Amphibienleiteinrichtungen und Querungshilfen, die Prüfung rechtlicher Konsequenzen bei festgestellten Verstößen, sowie die Einführung verbindlicher Standards für den Artenschutz bei allen künftigen Straßenbauprojekten in Rheinland-Pfalz.
Stellungnahme des LBM
Der Landesbetrieb Mobilität weist die Vorwürfe zurück. Dem LBM Speyer sei bekannt, dass im Raum Leimersheim/Kuhardt mit Amphibienwanderungen zu rechnen sei. Für faunistische Untersuchungen würden grundsätzlich Fachbüros mit ausgebildeten Biologen beauftragt, zudem habe eine Umweltbaubegleitung stattgefunden.
Da es sich um eine reine Sanierung des bestehenden Fahrbahnaufbaus innerhalb der Bestandsgrenzen gehandelt habe, seien keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen und keine potentiellen Lebensräume zerstört worden.
Vor Baubeginn sei eine artenschutzrechtliche Einschätzung durch externe Biologen erfolgt. Eine Vergrämungsmahd sei durchgeführt worden, um Reptilien den Aufenthalt auf den Banketten unattraktiv zu machen.
Die Arbeiten erfolgten unter Vollsperrung mit Umweltbaubegleitung. Die vom BUND genannten Totfunde seien erst nach der Verkehrsfreigabe aufgetreten und daher vermutlich auf den normalen Fahrzeugverkehr zurückzuführen, nicht auf die Baumaßnahme selbst.
Die Umweltbaubegleitung habe während der Arbeiten unter guten Bedingungen keine Tiere festgestellt. Der LBM sieht sich nicht in der gesetzlichen Verpflichtung, über die getroffenen Vermeidungsmaßnahmen hinaus eine stationäre Amphibienleiteinrichtung herzustellen. Zum aktuellen Zeitpunkt seien keine relevanten Wanderbewegungen erkennbar, die eine solche feste Anlage erfordern würden.

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