
FFP2-Maske
Foto: Pfalz-Express
Wegen nicht bezahlter Corona-Schutzmasken droht dem Bund ein Schaden in Milliardenhöhe. Aktuell sind Dutzende Gerichtsverfahren anhängig, die betroffene Firmen angestrengt haben, berichtet die “Welt am Sonntag”.
Sie hatten im März und April 2020 im sogenannten Open-House-Verfahren* des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) unter dem damaligen CDU-Minister Jens Spahn den Zuschlag zur Lieferung von Masken erhalten.
Nun werfen die Firmen dem BMG Vertragsbruch vor und klagen auf Schadenersatz. Die beiden in diesem Bereich führenden Anwaltskanzleien gehen davon aus, dass der Bund deshalb insgesamt mindestens zwei Milliarden Euro zahlen muss.
Gerichtsverfahren in Bonn
Zuständig für die Rechtsstreitigkeiten ist das Landgericht in Bonn, wo das Gesundheitsministerium seinen Hauptsitz hat. Der Vorsitzende der 1. Zivilkammer teilte mit, er habe bis April 146 Verfahren erfasst, hinzu kämen zwölf Beweissicherungsverfahren, wie die Zeitung schreibt. Demnach waren 67 Fälle offen und 79 abgeschlossen. Eine Übersicht, wie die Prozesse ausgegangen sind, liegt dem Gericht nicht vor.
Rechtsanwalt Moritz Kopp von der Kanzlei Advant Beiten, die viele Firmen im Streit mit dem Bund vertritt, rechnet damit, dass dem Bund ein “Schaden von zwei bis drei Milliarden Euro” entstehen könnte. Seine Kanzlei habe Mandanten mit einem Anspruchsvolumen von insgesamt zwei Milliarden Euro betreut. Viele von ihnen würden “nie wieder Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland abschließen”, sagte Kopp der Zeitung.
Christoph Partsch von der Berliner Kanzlei Partsch & Partner sagte der “Welt am Sonntag”: “Ich schätze, dass der Bund wegen der verfehlten Ausschreibung und der vertragsbrüchigen Vertragsabwicklung circa zwei Milliarden Euro für nicht mehr verkehrsfähige Masken beziehungsweise als Schadensersatz wird zahlen müssen.”
Reaktion des Ministeriums und der Opposition
Mit diesen Einschätzungen konfrontiert, teilte das Ministerium mit: “Zu derartigen Aussagen von Prozessgegnern nimmt das BMG keine Stellung.” Man habe mittlerweile in 88 Open-House-Verfahren Vergleiche oder Erledigungserklärungen geschlossen. Für die Rechtsvertretung des Ministeriums seien bislang Kosten in Höhe von 43 Millionen Euro angefallen, so das BMG.
Der Haushaltspolitiker Torsten Herbst, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, sagte: “Wenn der Staat etwas bestellt und der Lieferant die vereinbarte Ware in entsprechender Qualität liefert, gibt es keinen Grund zur Verweigerung der Bezahlung.” Die Regierung sei mit ihrer Zahlungsdisziplin auch in einer Vorbildfunktion: “Wegen Zahlungsverzögerungen des Staates sollte kein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.”
*Das Open-House-Verfahren des BMG ist eine Form der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im März und April 2020 angewendet hat. Dabei hat das BMG einen festen Preis und Vertragsbedingungen für die Lieferung von Atemschutzmasken (FFP2, FFP3, KN95, OP) bekannt gegeben und sich verpflichtet, mit jedem Anbieter, der die Bedingungen erfüllt und fristgerecht liefern kann, einen Vertrag abzuschließen. Das Verfahren sollte den hohen Bedarf an Schutzmasken während der Corona-Pandemie decken. (dts Nachrichtenagentur/red)
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