Donnerstag, 18. April 2024

Bund beendet Beteiligung an Kernkraftwerken im Ausland

Bundesregierung setzt Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um

1. Oktober 2019 | Kategorie: Nachrichten, Politik, Wirtschaft
AKW-Kühlturm

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Am 20. September 2019 wurden auf Beschluss des Anlageausschusses bei den Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“, „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen Pflegeversicherung“ diejenigen Einzelaktien veräußert, deren Unternehmen Kernkraftwerke im Ausland betreiben.

Damit setzt die Bundesregierung die entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode um (Zeilen 621/6655 des Koalitionsvertrags).

In einem nächsten Schritt soll zeitnah ein Nachhaltigkeitskonzept umgesetzt werden, das „zeitgemäßen Marktstandards bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien entspricht“, teilte das Innenministerium am Dienstag mit.

Das Konzept wurde von den Bundesministerien BMI, BMF, BMAS und BMG abgestimmt, die für die vier Sondervermögen zuständig sind. Die Entwicklung des Konzepts haben auch die Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau begleitet. Damit würden die gesetzlichen Vorgaben des Versorgungsrücklagegesetzes – insbesondere die Ziele Sicherheit, Liquidität und Rendite – für die Anlage der Mittel beachtet, so das Innenministerium. (red)

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