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Brandanschlag auf geplante Asylbewerberunterkunft in Herxheim: Mutmaßliche Brandstifer müssen vor Gericht

8. November 2016 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße, Regional
Auf dem Dach der geplanten AfA Herxheim ereignete sich der Anschlag. Foto: pfalz-express.de/Licht

Auf dem Dach der geplanten AfA Herxheim ereignete sich der Anschlag.
Foto: pfalz-express.de/Licht

Landau/Herxheim – Die Staatsanwaltschaft Landau hat Anklage gegen zwei Männer im Alter von 23 und 33 Jahren aus dem Kreis Südliche Weinstraße erhoben. Ihnen wird Brandstiftung an der geplanten Asylbewerberunterkunft in Herxheim zur Last gelegt.

Die zwei Männern sollen in den frühen Morgenstunden des 4. Dezember 2015 auf das Dach der im Umbau befindlichen Unterkunft geklettert zu sein. Sie hatten vier Kanister mit einem Diesel-Benzin-Gemisch dabei, die sie zuvor an einer Tankstelle befüllt hatten. Das hatte eine Überwachungskamera aufgezeichnet.

Die Männer brachen laut Staatsanwaltschaft mehrere Oberlichter auf und schütteten durch die Öffnungen das Benzingemisch in das Gebäude. Einen schon brennenden Kanister warfen sie hinterher. Das Feuer fraß sich auf dem Boden der Halle entlang und zerstörte durch Stichflammen, die bis zur Decke reichten, Teile der Dachkonstruktion. Es entstand ein Gebäudeschaden von mindestens 250.000 Euro.

„Nicht ausländerfeindlich“

Die mutmaßlichen Brandstifter haben die Tat gestanden, bestritten aber, dies aus ausländerfeindlichen Motiven getan zu haben. Sie gaben an, verärgert über die Entscheidung gewesen zu sein, eine so große Zahl an Flüchtlingen in Herxheim unterzubringen. Sie hätten sich Sorgen um die Sicherheit der Bevölkerung in Herxheim gemacht und ein Zeichen gegen die Verwendung des Gebäudes als Asylbewerberunterkunft setzen wollen.

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft hätten umfangreiche Ermittlungen keinen Bezug der zwei Männer zu rechtsgerichteten Parteien, Vereinigungen oder Bevölkerungsgruppen ergeben.

Das Landgericht Landau hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. (red/cli)

Rechtliche Hinweise:

Der der Anklageschrift zugrundeliegende Straftatbestand der Brandstiftung nach § 306 StGB lautet:

Wer fremde Gebäude in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

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