Landau – Am Sonntagabend, 6. Oktober 2024, erhielt die IGS Landau in der Schneiderstraße eine E-Mail mit einer Bombendrohung. Die Nachricht wurde jedoch erst am Montagmorgen gelesen, woraufhin die Schulleitung unverzüglich die Polizei informierte.
Der Schulbetrieb wurde daraufhin nicht aufgenommen, und ankommende Schüler wurden in der Nähe des Schulgeländes gesammelt und betreut.
Umgehend begannen Polizeikräfte mit der Durchsuchung des Schulgeländes, unterstützt von speziell ausgebildeten Polizeihunden. Parallel dazu analysierten Experten des Landeskriminalamtes den Inhalt der Droh-E-Mail. Nach eingehender Prüfung stellte sich heraus, dass von keiner realen Gefahr auszugehen war.
Die Polizei gab nach der gründlichen Durchsuchung Entwarnung: Es wurde kein Sprengstoff oder anderweitige gefährliche Gegenstände gefunden. Der Einsatz an der Schule konnte daher am frühen Montagvormittag beendet werden.
Die Kriminalpolizei hat dennoch die Ermittlungen aufgenommen. Bombendrohungen stellen schwere Straftaten dar, die nicht nur Angst und Verunsicherung in der Bevölkerung hervorrufen, sondern auch erhebliche Einsatzkosten verursachen können. Bei Verurteilungen drohen den Tätern Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.
In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Drohungen gegen Bildungseinrichtungen. Die Polizei betont daher, wie wichtig es ist, bei derartigen Vorfällen besonnen zu handeln und sofort die Notrufnummer 110 zu wählen, um die Behörden frühzeitig zu alarmieren.
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