Freitag 18.Juli 2025

Bezugsdauer Arbeitslosengeld – So lange wird die Sozialleistung gezahlt

8. Mai 2022 | Kategorie: Ausbildung & Beruf, Ratgeber, Recht

Quelle: stevepb@pixabay.com – coins-g27cb42781_1280

Erhält man eine Kündigung, löst das eine Welle von Emotionen und Gedanken in einem aus.

Dazu gehören Existenzängste, das Gefühl, überflüssig oder nicht gewollt zu sein sowie der Kontrollverlust. Während der eine wütend wird, reagiert der andere mit Tränen.

Der eigene Stolz wurde verletzt, jetzt muss man sich emotional und beruflich sortieren und eine neue Perspektive schaffen. Mit der Kündigung fehlt einem neben der Arbeit auch oft eine Aufgabe. Aber was wahrscheinlich genau so wichtig ist, das eigene Einkommen fällt weg.

Die wenigsten haben so viele Rücklagen geschaffen, dass sie mehrere Monate die Miete und andere Lebenshaltungskosten davon bezahlen können. In Deutschland hat man das Glück, sozial gut abgesichert zu sein.

Unter den Voraussetzungen, dass man die Agentur für Arbeit rechtzeitig über die Kündigung informiert hat und die Anwartschaftszeit erfüllt, erhält man für eine bestimmte Dauer eine finanzielle Unterstützung. Welche Fristen aktuell gelten, wie hoch die Zahlungen des Arbeitslosengeldes sind und wie lange man diese Hilfsleistung in Anspruch nehmen kann, möchten wir nachfolgend betrachten.

Wann und wie muss ich mich arbeitslos melden?

Die Agentur für Arbeit unterscheidet zwischen der „Arbeitssuchend“-Meldung und der Anzeige der eingetretenen Arbeitslosigkeit. Als arbeitssuchend wird derjenige angesehen, der sich noch in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befindet, aber zum Beispiel durch eine Kündigung oder einen befristeten Arbeitsvertrag von Arbeitslosigkeit bedroht wird.

Arbeitslos ist man erst ab dem Tag, ab dem man in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr steht. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, ist die rechtzeitige Anzeige bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Die Arbeitssuchendmeldung sollte drei Monate vor Auslaufen des Arbeitsvertrages erfolgen.

Ab dem Zeitpunkt der Kündigung hat man drei Tage Zeit, die Behörde zu informieren. Die Arbeitssuchendmeldung kann telefonisch oder online erfolgen. Die Arbeitslosigkeit kann man ebenfalls online anzeigen, sofern der eigene Personalausweis dies unterstützt. Ansonsten ist der Gang zum nächsten Arbeitsamt unausweichlich.

Die nächsten Schritte ab eintretender Beschäftigungslosigkeit

Tag x ist gekommen und leider konnte bis dato keine Anschlussbeschäftigung gefunden werden. Nun ist der Moment, in dem man bei der Arbeitsagentur die Arbeitslosigkeit anzeigt. Erst ab diesem Tag wird Arbeitslosengeld gezahlt, darüber hinaus ist man auch erst ab der Arbeitslosenmeldung bei der Agentur sozialversichert.

Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die Anwartschaft erfüllt ist. Welche Punkte dazu zählen, erläutern wir später. Man erhält nun Informationen darüber, wie das Arbeitslosengeld zu beantragen ist und welche Informationen man der Behörde zur Verfügung stellen muss.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann ganz einfach online gestellt werden.

In diesen Fällen wird Arbeitslosengeld bezahlt

Um Geld von der Agentur für Arbeit zu erhalten, ist es erforderlich, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. In der Regel wird der Zeitraum von 30 Monaten, also 2,5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit betrachtet.

In dieser Zeitspanne muss man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens für 12 Monate nachweisen können. Dabei ist es auch möglich, diese 12 Monate auf verschiedene Arbeitsstätten zu verteilen. Dieser zeitliche Abschnitt wird auch Anwartschaftszeit genannt. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss ebenfalls die rechtzeitige Arbeitssuchendmeldung sowie die Meldung der Arbeitslosigkeit erfolgt sein.

Außerdem wird davon ausgegangen, dass man dem Arbeitsmarkt in einem Umfang von 15 Stunden pro Woche zur Verfügung steht und die Arbeitslosigkeit schnellstmöglich beenden möchte.
Es gibt Ausnahmen, in denen ebenfalls ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, dazu gehören unter anderem die Rückkehr aus der Elternzeit, die Arbeitssuche nach Krankengeldbezug sowie die Beendigung von Wehr- und Bundesfreiwilligendienst.

Berechnung des Arbeitslosengelds

Für die Berechnung wird das Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor der eingetretenen Arbeitslosigkeit betrachtet und durch 365 Kalendertage geteilt. Hiervon werden pauschal 20 % für die theoretisch fälligen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Von diesem Betrag erhält man dann in der Regel 60 %, beziehungsweise 67 %, sofern man Kinder zu versorgen hat.

So lange wird Arbeitslosengeld gezahlt

Zwei Grundlagen haben Einfluss auf die Dauer der Zahlung der Sozialleistung. Zum einen wird das Alter des Antragsstellers berücksichtigt, zum anderen die Länge der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren.

Personen unter 50 Jahren erhalten für maximal 12 Monate Arbeitslosengeld, sofern sie zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Ältere Arbeitnehmer können sich über eine stufenweise ansteigende verlängerte Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten freuen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres erhält man 15 Monate Arbeitslosengeld, bei 30 Monaten Anstellung während der letzten fünf Jahre.

Hat man 36 Monate Anwartschaftszeit erfüllt und hat sein 55. Lebensjahr beendet, erhält man für ganze 18 Monate die Sozialleistung. Mit mindestens 58 Jahren und 48 Monaten Beschäftigung in den letzten 5 Jahren erreicht man die maximale Länge der Unterstützung – zwei Jahre. Hintergrund ist, dass es mit zunehmendem Alter schwieriger wird, eine Beschäftigung zu finden und aus der Arbeitslosigkeit zurückzukehren.

Was passiert, sobald das Arbeitslosengeld ausläuft?

Konnte man während der Zahlung von Arbeitslosengeld 1 keine neue Beschäftigung finden, ist nun der Zeitpunkt gekommen, die eigenen geschaffenen finanziellen Reserven aufzubrauchen. Hat man diesen Rückhalt nicht, kann man einen Antrag beim Jobcenter auf Arbeitslosengeld 2 stellen. Langzeitarbeitslose, die bereits das 63. Lebensjahr erreicht haben, werden oft zwangsverrentet. Hierbei erhalten sie die Altersrente mit den entsprechenden Abschlägen durch die frühere Verrentung.

Ganz wichtig, Fristen einhalten und Sperren vermeiden

Nur wer sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit meldet, bekommt auch sein Arbeitslosengeld. Außerdem sollten bestimmte Aktionen vermieden werden, damit man keine Sperrzeiten riskiert. Denn während der Sperrzeit hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Dauer der Zeit ohne Bezüge kann zwischen ein und 12 Wochen betragen.

Gründe für die Sperrung liegen dann vor, wenn man beispielsweise ohne wichtigen Grund selbst kündigt, eine Arbeit ablehnt, sich nicht genug um eine Neuanstellung bemüht oder sich verspätet arbeitssuchend meldet.

Weitere Informationen findet man auch unter § 159 SGB III.

Beachtet man also die Fristen, Regeln sowie die Anwartschaftszeit, kann man davon ausgehen, 12 Monate Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Je nach Alter und vorangegangener Beschäftigungsdauer beträgt der Bezugszeitraum sogar bis zu 24 Monaten. Diese Unterstützung hilft zumindest Zeitweise auch emotional die Folgen einer Kündigung abzumildern.

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