
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin – Die Bundesregierung ignoriert offenbar seit vielen Jahren systematisch das Bundesgleichstellungsgesetz.
Frauen würden bei der Besetzung leitender Positionen in Bundesministerien und Bundesbehörden und bei Beförderungen regelmäßig benachteiligt, berichtet „Zeit-Online“ nach einer Analyse des Frauenanteils in der Bundesverwaltung.
Die fortgesetzte Benachteiligung von Frauen zeigt sich demnach beispielsweise an der Auswahl der Staatssekretäre. Seit 1949 wurden in der Bundesrepublik 692 beamtete Staatssekretäre ernannt.
Unter ihnen sind jedoch nur 19 beamtete Staatssekretärinnen. In derselben Zeit wurden 24 Männer Staatssekretär, die den Vornamen Hans trugen, und 18, die Karl hießen. Auch in den Führungsebenen darunter finden sich sehr viel weniger Frauen, als man nach dem seit 2001 geltenden Gleichstellungsgesetz erwarten könnte.
„Zeit-Online“ hatte bei allen Ministerien abgefragt, wie viele Männer und Frauen mit den Besoldungsstufen B6 bis B9 dort arbeiten.
Diese Besoldungen sind mit den Funktionen Unterabteilungs- und Abteilungsleitungen verbunden.
Zählt man die Staatssekretäre hinzu, zeigt sich, dass das Landwirtschaftsministerium in dieser Gruppe mit einem Frauenanteil von etwa elf Prozent am schlechtesten abschneidet. Knapp darüber liegen das Auswärtige Amt (13 Prozent), das Verkehrsministerium (13 Prozent), das Innenministerium (15 Prozent) und das Verteidigungsministerium (15 Prozent).
Das Familienministerium erreicht in dieser Gruppe hingegen einen Frauenanteil von 70 Prozent, Justiz- und das Arbeitsministerium kommen auf rund 40 Prozent. Auch eine interne Evaluation des Bundesinnenministeriums, über welche „Zeit-Online“ berichtet, dokumentiert die flächendeckende Benachteiligung von Frauen.
Das Ministerium untersuchte, wer in den vergangenen Jahren nach Paragraf 27 Bundeslaufbahnverordnung wegen herausragender Leistungen außer der Reihe befördert wurde.
Die Studie umfasst alle Bundesministerien und Bundesbehörden im Zeitr aum von 2009 bis 2016 und betrachtet mit dem mittleren, gehobenen und höheren Dienst alle drei Laufbahnen des Beamtenwesens.
Die Studie zeigt: In den acht Jahren wurden insgesamt 141 Frauen nach Paragraf 27 befördert – und 705 Männer. Der Verwaltungsjurist Torsten von Roetteken hat einen Standardkommentar zum Bundesgleichstellungsgesetz publiziert.
Er sagte: „Insgesamt bewegt sich die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung in der Nähe zum Betrug. Man gaukelt der Bevölkerung vor, alles für die Gleichstellung der Frauen zu unternehmen, doch das stimmt nicht.“ So schaffe die Regierung „Glaubwürdigkeitslücken“. (dts Nachrichtenagentur)
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Den Männern wird das aktive und passive Wahlrecht entzogen!
Die Grundlage einer Demokratie wird per feministischer Diktatur den Männern verweigert!
Vielleicht werft Ihr mal einen Blick im Gesetzesentwurf, den man hier finden kann, Artikel 2, Bundesgleichstellungsgesetz, §19:
NUR Frauen können Gleichstellungsbeauftragte werden und NUR Frauen dürfen sie wählen!