
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Frankfurt – Die drei Somalier, die ihre Einreise nach Deutschland Anfang Juni juristisch durchsetzten, haben nach Expertenmeinung Anspruch auf ein reguläres Asylverfahren.
„Es gibt einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“, sagte der Geschäftsführer von Pro Asyl, Karl Kopp, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Es hat fair angehört und beschlossen, die Asylverfahren der drei in Deutschland durchzuführen. Das ist das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens.“
Kopp erklärte, die minderjährige Somalierin wäre sowieso nicht unter die Dublin-Regeln gefallen. Nach ihnen müssen Asylverfahren dort stattfinden, wo Asylbewerber zuerst den Boden der EU betreten. „Die beiden jungen Männer haben sehr gewichtige Gründe, dass sie nicht in ein anderes Land überstellt werden können. Hinzu kommt, dass Polen und Litauen klipp und klar gesagt haben: Wir sind nicht zuständig.“
Für Pro Asyl sei dies keine Überraschung. Die Schutzsuchenden hätten „eine lange Leidenszeit hinter sich, mit Gewalterfahrungen auf der Flucht, illegalen Zurückweisungen an der deutsch-polnischen Grenze und Verleumdungen aus rechten Kreisen“.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 2. Juni festgestellt, dass die Zurückweisung bei einer Grenzkontrolle in Frankfurt (Oder) rechtswidrig gewesen sei. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat sich um einen Asylantrag der Betroffenen kümmern müsse, dürften sie nicht abgewiesen werden.
Kopp zufolge stellt die Entwicklung Dobrindts Entscheidung vom Frühjahr, an den deutschen Außengrenzen auch Asylbewerber abzuweisen, prinzipiell infrage – zumal das Verwaltungsgericht Berlin dies schon als europarechtswidrig bezeichnet habe. Dennoch halte er „an dieser illegalen Praxis“ fest.
Die Sprecher von Bamf und Bundesinnenministerium wollten sich auf Anfrage der Zeitungen „weder zu laufenden Gerichtsverfahren noch zu Einzelfällen im Asylverfahren“ äußern. (dts Nachrichtenagentur)
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