Zweibrücken: Nachtragshaushalt 2020 genehmigt

21. Mai 2020 | Kategorie: Südwestpfalz und Westpfalz

Zweibrücker Rathaus.
Foto: Stefan Ziemerle

Zweibrücken. Die Kommunalaufsicht hat der Stadt Zweibrücken mit Schreiben vom 13. Mai 2020 die Genehmigung des Nachtragshaushalts 2020 zugeleitet; der Haushalt wurde mit unverändertem Hebesatz der Grundsteuer B (425 v.H.) und vorgelegtem Zahlenwerk genehmigt.

Die Haushaltssatzung wird nun zeitnah öffentlich bekannt gemacht. Die Haushalts- und Finanzlage bleibt bei Überschuldung äußerst angespannt. Die Haushaltsverfügung setzt daher – wie auch bislang – fest, dass Kredite zur Finanzierung der Investitionstätigkeit grundsätzlich nur bei Unabweisbarkeit zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen.

Die Stadt bleibt weiterhin vorrangig verpflichtet, ihre Verschuldung abzubauen, d.h. alle Einnahmemöglichkeiten konsequent auszuschöpfen und eine hohe Ausgabendisziplin zu wahren. Wie bereits durch den Stadtrat erörtert, sieht die Kommunalaufsicht auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie derzeit von weiteren Forderungen, gerade bzgl. des Grundsteuerhebesatzes, ab.

Die Kommunalaufsicht begrüßt ausdrücklich – auch vor dem Hintergrund der erwartbaren kommunalen Zusatzbelastungen infolge der Corona-Pandemie –, dass der Stadtrat die Verwaltung beauftragt hat, den Doppelhaushaltsentwurf 2021/2022 für das Haushaltsjahr 2022 mit einem Grundsteuer B-Hebesatz von 540 v.H. aufzustellen.

Der Stellenplan befindet sich noch in der Prüfung. (stadt zweibrücken)

 

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