Mittwoch, 17. April 2024

Zur Unterstützung der Landauer Winzer: OB Hirsch macht sich für flexiblere Regelung bei Ausschankdauer für Straußwirtschaften stark

Nachholen von Corona-bedingten Ausfallzeiten möglich

7. September 2020 | Kategorie: Landau

Sie gehören zu Landau und der Pfalz wie ein gutes Glas Wein: Die zahlreichen Straußwirtschaften entlang der Weinstraße.
Quelle: Stadt Landau

Landau. Sie gehören zur Pfalz wie der Riesling und das Schoppenglas: Die zahlreichen Straußwirtschaften entlang der Weinstraße. Auch in der Stadt Landau und ihren Stadtdörfern schenken Winzer für eine begrenzte Zeit im Jahr ihren Wein selbst aus und sind mit ihren Höfen beliebtes Ausflugsziel für Einheimische sowie Touristen.

Um die vielen Weingüter zu unterstützen, die durch die Corona-bedingten Einschränkungen mit großen finanziellen Einbußen zu kämpfen haben, hat sich Landaus OB Thomas Hirsch beim rheinland-pfälzischen Weinbauministerium für eine flexiblere Regelung bei der Ausschankdauer in Straußwirtschaften stark gemacht. Minister Dr. Volker Wissing bestätigte dem Stadtchef jetzt, dass Ausfallzeiten nachgeholt werden können.

„Als Oberbürgermeister der größten weinbautreibenden Gemeinde Deutschlands liegt mir das Wohl unserer zahlreichen Winzerbetriebe ganz besonders am Herzen“, betont Hirsch. „Gerade auch mit Blick auf den bevorstehenden Herbst, wenn die Weinlese und der neue Wein viele Touristen in unsere Region locken, ist es für unsere Weingüter besonders wichtig, ihre Straußwirtschaften so lange wie möglich öffnen und verlorene Zeit nachholen zu können, um die Einbußen aus der Lockdown-Zeit zu kompensieren“, so der Stadtchef.

Winzerbetriebe dürfen für eine begrenzte Zeit im Jahr ohne Gaststättenerlaubnis selbst erzeugten Wein ausschenken. Die Eröffnung einer Straußwirtschaft ist für die Dauer von bis zu vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten im Jahr erlaubnisfrei, jedoch anmeldepflichtig.

Unternehmen, die die Öffnung einer Straußwirtschaft für die Zeit des Lockdowns angemeldet hatten, den Betrieb Corona-bedingt aber nicht aufnehmen konnten, können die Zeiten jetzt im Herbst problemlos nachholen.

Das Anmelden der Nachholzeit erfolgt wie das ursprüngliche Anzeigen zur Öffnung einer Straußwirtschaft beim städtischen Ordnungsamt. Ansprechpartnerin ist Ulrike Hof. Sie ist per E-Mail an ulrike.hof@landau.de oder telefonisch unter der Nummer 0 63 41/13 32 12 zu erreichen.

 

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