
Foto: dts Nachrichtenagentur
Wiesbaden – Im Jahr 2018 sind rund 712.300 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt worden.
Das waren rund 3.700 Verurteilte beziehungsweise 0,5 Prozent weniger als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von vorläufigen Ergebnissen der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik am Freitag mit. Bei weiteren rund 156.800 Personen endete das Strafverfahren im Jahr 2018 nicht mit einer Verurteilung, sondern einer anderen gerichtlichen Entscheidung (zum Beispiel Freispruch, Verfahrenseinstellung).
Verurteilt werden kann nach deutschem Strafrecht nur, wer zur Tatzeit 14 Jahre oder älter und somit strafmündig war. Von allen rechtskräftigen Verurteilungen im Jahr 2018 war die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht wie bereits in den Vorjahren die häufigste Sanktionsart, so das Statistikamt. So wurden insgesamt rund 550.300 Personen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das entspricht 77,3 Prozent aller Verurteilungen.
Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 102.700 Personen (14,4 Prozent) entschieden.
Bei weiteren rund 9.200 Personen (1,3 Prozent) wurde eine Jugendstrafe und somit die schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts ausgesprochen, so die Statistiker weiter. Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung der Jugendlichen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten in den Vordergrund und bietet dafür ein gegenüber dem allgemeinen Strafrecht stärker abgestuftes Sanktionensystem.
Zuchtmittel können von Verwarnungen über die Erteilung von Auflagen bis zur Verhängung von Jugendarrest reichen. Mit Erziehungsmaßregeln werden Weisungen zur Lebensführung erteilt, beispielsweise an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Sie können auch die Anordnung beinhalten, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft das Gericht, ob Jugendstrafrech t oder allgemeines Strafrecht angewandt wird. Weit häufiger griffen die Gerichte zu weniger schweren Sanktionen des Jugendstrafrechts: Bei rund 42.400 Personen (5,9 Prozent) verhängten sie Zuchtmittel, bei den übrigen rund 7.700 Personen (1,1 Prozent) Erziehungsmaßregeln, so das Bundesamt. (dts Nachrichtenagentur)

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