Samstag, 20. April 2024

Weilerbach: Mord, Totschlag, Brandstiftung: BGH weist Revision zurück

30. Juni 2022 | Kategorie: Südwestpfalz und Westpfalz

Foto (bearb.). Polizei Westpfalz

Karlsruhe/Weilerbach – Der BGH hat eine Revision im Tötungsfall in Weilerbach verworfen, bei dem ein damals 38-Jähriger seine Familienangehörigen umgebracht und Brandstiftung begangen hatte.

Das Landgericht Kaiserlautern hatte den Angeklagten wegen Brandstiftungsdelikten bei einem früheren Geschäftspartner und Mitarbeiter, wegen Totschlags seiner Mutter und wegen des Mordes ihres Lebensgefährten zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Wie das Landgericht im Prozess festgestellt hatte, legte der Angeklagte im März 2021 nachts an zwei Tatorten Brände. Dann ging er auf den heimatlichen Hof in der Verbandsgemeinde Weilerbach, wo er nacheinander seine 60-jährige Mutter und ihren 65-jährigen Lebensgefährten mit einer Axt erschlug. Wegen der Tötung der Mutter erkannte das Landgericht auf Totschlag.

In Bezug auf den Lebensgefährten, der im Bett lag und schlief, bejahte das Gericht aber das Mordmerkmal der Heimtücke. Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit der Sachrüge (Fehler in der Auslegung und Anwendung des Rechts, Anm. d. Red.) begründete Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben habe, so die Begründung. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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