
Foto: Pfalz-Express
VG Jockgrim – Im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung gilt ab sofort auch Besucher die 3G-Regeln. Rechtliche Grundlage ist die 29. Corona- Bekämpfungsverordnung, die seit dem 4.12.2021 gilt.
Jeder, die die Verwaltung betreten möchte, muss nachweislich gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder aktuell negativ getestet sein. Bürgermeister Karl Dieter Wünstel bittet alle
Bürger um Verständnis: „Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie die nun notwendigen Nachweise bereitwillig vorlegen. So können die vereinbarten Termine pünktlich stattfinden. Das vermeidet lange Wartezeiten.“
Besucher benötigen für persönliche Termine auch weiterhin unbedingt einen vorab vereinbarten Termin. Der kann direkt mit der zuständigen Ansprechperson vereinbart werden. Die Infozentrale informiert gerne darüber, wer die richtige Ansprechperson für ein Anliegen ist. Für Termine beim Bürgerbüro, beim
Standesamt und bei der Rentenberatung gibt es ein Online-Terminbuchungssystem:
www.reservierung.vg-jockgrim.de.
Ebenso gelten weiterhin das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske bzw. einer vergleichbaren Maske.
Wer geimpft oder genesen ist, braucht aktuell keinen negativen Test auf das Coronavirus. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen Test nachweisen. Das kann ein maximal 24 Stunden alter, professionell durchgeführter Schnelltest sein, also beispielsweise durch geschultes Personal an einer Teststation.
Alternativ ist ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt möglich. Kinder bis 12 Jahre und drei Monate sind von der Testpflicht ausgenommen. Die 3G-Regel gilt für alle Termine, auch diejenigen, die schon vor längerer Zeit vereinbart wurden. Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich gemäß Corona- Verordnung zusätzlich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

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