VG Herxheim: Keine Kerwen, Wein- oder Volksfeste bis einschließlich 31. Oktober

7. Juli 2020 | Kategorie: Kreis Südliche Weinstraße

Foto: Pfalz-Express

VG Herxheim – Aufgrund der Corona-Bestimmungen (10. CoBeLVO) ist es immer noch nicht möglich, Großveranstaltungen wie beispielsweise eine Kirmes oder Volksfeste zu veranstalten. Bund und Länder haben sich bereits geeinigt, dass diese Regelung mindestens bis zum 31. Oktober 2020 gilt.

Kleinere Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 Personen sind generell zulässig, können aber nur unter strengen Schutzvorschriften durchgeführt werden.

Daher hat die Verbandsgemeinde Herxheim gemeinsam mit den Ortsgemeinden Herxheim, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach und dem Ortsteil Hayna beschlossen, folgende geplante, kommunale Veranstaltungen abzusagen:

  • Sommernachtsfest Herxheimweyher
  • Genießer-Sonntag mit verkaufsoffenem Sonntag und Spielefest „Spiel un Spass uff de Gass“ in Herxheim
  • Kaffeetafel Hayna
  • Kerwe in Hayna
  • Kerwe in Rohrbach
  • Gallusmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag in Herxheim

Die Begründung der Verbandsgemeinde: „Die Planung der Veranstaltungen benötigt eine gewisse Vorlaufzeit und daher musste bereits jetzt eine Entscheidung getroffen werden, auch wenn sich die Gesetzlage möglicherweise nochmal ändert.“

Zum jetzigen Zeitpunkt sei außerdem davon auszugehen, dass dieses Jahr wohl auch der Herxheimer Adventsmarkt nicht stattfinden könne. „Wir informieren die interessierten Standbetreiber sowie die Bevölkerung nochmal, sobald die Entscheidung endgültig feststeht.“

 

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