
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Das Verteidigungsministerium will die Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland reisen, nun per Gesetz deutlich aufweichen.
Es gebe bereits einen Referentenentwurf zur Änderung am Wehrpflichtgesetz, wonach die entsprechende Regelung künftig „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“ wird, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der dts Nachrichtenagentur.
Zuvor war ein von der Linken beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bekannt geworden, wonach die Verwaltungsvorschrift, mit der die Meldepflicht bereits außer Kraft gesetzt wurde, rechtswidrig gewesen sein soll.
„Klar ist natürlich, dass wir dieses intern auswerten“, sagte die Sprecherin. Mit der geplanten Gesetzesänderung sei aber „bereits vorgesorgt“. Die – mutmaßlich rechtswidrige – Allgemeinverfügung soll für den Übergangszeitraum weiter in Kraft bleiben. Weiterhin müsse demnach also „eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden“, so die Sprecherin. (dts Nachrichtenagentur)

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