Verfassungswidrig? Union und SPD vor höheren Belastungen für Eltern

9. Dezember 2013 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die mutmaßlichen Koalitionspartner Union und SPD nehmen möglicherweise bewusst in Kauf, dass Eltern ab Januar verfassungswidrig besteuert werden.

Obwohl seit über einem Jahr klar ist, dass der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben werden muss, wollen Union und SPD nach Informationen der „Berliner Zeitung“ zunächst nichts unternehmen. Damit wird ab Januar das Existenzminimum von Kindern mit Steuern belastet, was gegen das Grundgesetz verstößt.

Der Existenzminimumbericht 2012 hatte ergeben, dass der steuerliche Kinderfreibetrag wegen gestiegener Kosten für die Existenzsicherung um mindestens 72 Euro auf 4.440 Euro steigen muss. Bisher gibt es dafür keine Gesetzesänderung.

Nach Informationen der „Berliner Zeitung“ spielte das Thema zwar in den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD kurz eine Rolle. Das führte aber nicht zu einer konkreten Planung. Offenbar haben beide Seiten die Sorge, dass gleichzeitig eine Debatte um ein höheres Kindergeld ausgelöst wird. Denn Familien mit geringerem Einkommen profitieren nicht von einem höheren Steuerfreibetrag.

Linkspartei-Steuerexpertin Susanna Karawanskij kritisierte das Verhalten von SPD und Union scharf. Die große Koalition beginne ihre Arbeit mit einem „glatten Verfassungsbruch“, sagte sie. „In den Wahlprogrammen hatten Union und SPD noch vollmundige Versprechen für eine bessere Förderung von Familien mit Kindern gemacht“, betonte Karawanskij.

Zu befürchten sei nun, dass das Existenzminimum einfach herunter gerechnet werde, um sich die Erhöhung des Freibetrags zu sparen und wieder einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen.  (dts Nachrichtenagentur)

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