Der Verbandsgemeinderat Kandel hat am 13. Juli 2023 bei seiner Sitzung in der Stadthalle eine Katzenschutzverordnung erlassen.
Die Verordnung soll die zunehmende Population freilebender, verwilderter Katzen (sog. Streuner oder Straßenkatzen) und die damit einhergehenden Probleme verringern.
Kastration, Kennzeichnung und Registrierung
Die Katzenschutzverordnung gilt für alle Katzen mit Freigang und beinhaltet: Die Kastration, die Kennzeichnung und die Registrierung der Tiere. Damit soll verhindert werden, dass sich die Katzen unkontrolliert vermehren und leiden.
Die Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die Katzenhalter haben dann sechs Monate Zeit, um ihre Katzen entsprechend zu behandeln. Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Der Verbandsgemeinderat Kandel folgt damit dem Beispiel vieler anderer Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern, die bereits eine Katzenschutzverordnung eingeführt haben. Im Kreis Germersheim haben die VG Jockgrim, die VG Bellheim, Wörth und Germersheim bereits eine Katzenschutzverordnung.
Die Tierschutzorganisationen, besonders die „Streunerpfoten Südpfalz“, die die Verordnung angestoßen haben, begrüßen diesen Schritt als einen wichtigen Beitrag zum Wohl der Katzen. (cli)
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