
Weißes Haus (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Washington – Das US-Justizministerium hat kurz vor Fristende einen ersten Teil der Epstein-Akten veröffentlicht.
Der US-Kongress hatte die Regierung per Gesetz dazu verpflichtet, alle „nicht als geheim eingestuften“ Akten im Zusammenhang mit dem Sexualstraftäter Jeffrey Epstein innerhalb von 30 Tagen freizugeben. Die Gesetzgebung war das Ergebnis eines monatelangen parteiübergreifenden Vorstoßes im Kongress, der zunächst auf Widerstand von US-Präsident Donald Trump gestoßen war.
Nach Angaben des Justizministeriums sollen zunächst mehrere hunderttausend Dokumente veröffentlicht werden und in den nächsten Wochen mehrere hunderttausend weitere folgen. Kritik an diesem Vorgehen kam von der Opposition. „Das vom Kongress verabschiedete und von Präsident Trump unterzeichnete Gesetz war eindeutig: Die Trump-Regierung hatte 30 Tage Zeit, um alle Epstein-Akten zu veröffentlichen, nicht nur einige davon.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt einen Gesetzesverstoß dar“, erklärte Charles Schumer, Minderheitsführer im Senat. „Die Menschen wollen die Wahrheit wissen und fordern weiterhin die sofortige Veröffentlichung aller Epstein-Akten.“
Manche Akten könnten trotz Freigabe gesperrt werden. Justizministerin Pam Bondi kann Informationen zurückhalten oder schwärzen, die „eine aktive Bundesuntersuchung oder laufende Strafverfolgung gefährden“ würden. Damit ist unklar, wie viele der Akten tatsächlich für die Öffentlichkeit freigegeben werden.
Jeffrey Epstein war 2019 angeklagt worden, einen Ring zur sexuellen Ausbeutung Minderjähriger unterhalten zu haben. Er war gut vernetzt und zählte Prominente und hochrangige Politiker zu seinen Bekannten und Freunden. Ebenfalls 2019 starb er in Untersuchungshaft – nach offiziellen Angaben durch Suizid. (dts Nachrichtenagentur)

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