Unbeleuchtete Räder sind auch in Landau ein Riesenärgernis: Kontrollen im Oktober und November

7. Oktober 2013 | Kategorie: Landau, Regional

Auch der ADFC weist auf die Wichtigkeit richtiger Beleuchtung hin, sonst wird der Radfahrer vom Auto einfach übersehen.
Quellenangabe / Rechte: ADFC/Oliver Tjaden

Landau. Gerade zu Beginn der dunklen Jahreszeit macht sich wieder ein Phänomen bemerkbar, das sich auch in Landau zu einem größer werdenden Problem auswächst: viele Radfahrer fahren ohne Beleuchtung an ihren Rädern. Dieser Zustand ist mit besonderer Sorge vor allem bei Kindern, Schülern und Studenten wahrzunehmen, ohne dass andere Altersklassen davon auszunehmen wären.

SPD-Stadtratsfraktion hat eine Initiative gestartet:
In einem Schreiben an Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer regt die Landauer SPD-Fraktion eine konzertierte Aktion an, in deren Rahmen Stadtverwaltung und Stadtrat, Polizei, Schulen, Universität sowie Verbände der Verkehrsteilnehmer gemeinsam tätig werden könnten. Dabei solle es um Vorbeugung ebenso gehen wie um ein angemessenes Maß an Kontrollen.

Fraktionsvorsitzender Dr. Maximilian Ingenthron begründet die Initiative der SPD:
„Nach einer Mitteilung des ADAC aus dem Jahr 2009 waren damals bei Stichproben unter 1.500 Radfahrern rund 40 Prozent der Radfahrer ohne Licht unterwegs. Der ADFC schätzt, dass die Zahl der Radfahrer ohne Licht bei rund einem Drittel liegt. Diese Werte entsprechen unseren Beobachtungen. In zahlreichen Gesprächen finden wir bestätigt, was dieses Verhalten auch für uns darstellt: ein Riesenärgernis.

Wer sich auf eine dermaßen fahrlässige Weise im Straßenverkehr bewegt, ist hoher Gefahr ausgesetzt, zum Opfer eines Unfalls zu werden. Selbst wenn Radfahrer meinen, auch ohne ausreichende Beleuchtung ihren Weg zu finden, können sie ohne jeglichen Schutz oder Knautschzone ganz schnell in gefährliche Situationen, bei Unfällen sogar in Lebensgefahr kommen.
Gleichzeitig riskieren diese Radfahrer, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden -Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.

In allen Fällen ist das ein höchst bedenkliches Verhalten, sei es aus Gedankenlosigkeit, sei aus Absicht – weil es vielleicht cool ist -, sei es aus Faulheit, eine Lampe anzubringen oder reparieren zu lassen. Für uns ist das eine brisante Mischung aus Leichtsinn und Überheblichkeit.

Vor allem ist für uns völlig unverständlich, wenn Eltern von Kindern und Heranwachsenden hinnehmen, dass ein Rad ohne Beleuchtung benutzt wird. Dem Erziehungsauftrag werden solche Eltern überhaupt nicht gerecht, im Gegenteil, es ist geradezu sträflich, wenn Eltern das tolerieren.

Wir sollten als Verantwortliche in der Stadt ein solches Verhalten nicht akzeptieren. Jeder Radfahrer ohne ausreichende Beleuchtung ist eine Gefahr für sich selbst und für die Allgemeinheit.

Wir anerkennen ausdrücklich alle Aktivitäten auf diesem Gebiet und wissen natürlich auch, dass die Kapazitäten begrenzt sind und die Polizei nicht permanent Kontrolltage durchführen kann.

Dennoch: Solche Anstrengungen sind gerade in der jetzt beginnenden dunklen Jahreszeit besonders lohnend. Aber ihr Erfolg lebt davon, dass sie kontinuierlich fortgesetzt werden.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie unsere Anregung aufgreifen und eine entsprechende Initiative in die Wege leiten würden. Das Thema sollten wir auch unter Einbeziehung von Fachleuten und Repräsentanten der betreffenden Institutionen in den entsprechenden Ratsgremien erörtern.“

Zum Thema Beleuchtung äußert sich der ADFC:

Keine Dynamopflicht mehr für Fahrräder: Am 1. August trat eine vom Bundesrat beschlossene Verordnung in Kraft, die nun auch Batterie- und Akkuleuchten erlaubt. Bislang mussten alle Fahrräder außer Rennräder bis 11 Kilogramm eine dynamobetriebene Lichtanlage haben, berichtet der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub).

„Die amtliche Bauartgenehmigung ist für jede Art von Fahrradbeleuchtung Pflicht – auch für Ansteckleuchten mit Batterien oder Akkus. Zugelassene Scheinwerfer und Rückleuchten erkennen Verbraucher an einem Prüfzeichen. Das besteht aus einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Zahl“, so Roland Huhn vom ADFC. „Die Scheinwerfer müssen mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux und eine bestimmte Lichtverteilung aufweisen“, erläutert Roland Huhn.

„Das Licht ist im Zentrum besonders hell und nimmt nach außen hin ab. Nach oben ist der Lichtstrahl abgeschnitten, damit Entgegenkommende nicht geblendet werden.“ Auf keinen Fall darf die Beleuchtung am Rad blinken. Scheinwerfer und Rückleuchten müssen außerdem gegen Staub und Nässe abgedichtet sein und auch auf Holperstrecken in Position bleiben. Eine Kontrollleuchte für den Batteriezustand ist ebenfalls Pflicht.“

Beanstandungen seitens der Polizei:

Seit kurzem ist man also als Radfahrer noch flexibler, was die Beleuchtung betrifft und trotzdem gibt es immer wieder Beanstandungen seitens der Polizei. Rolf Göttel ist Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Landau. Auf Anfrage des Pfalz-Express meint Göttel: „Das Problem ist nichts Neues für uns. Zwar gab es Gott sei Dank noch keine Unfälle, aber schon etliche gefährliche Situationen mit Schülern, die uns von Autofahrern gemeldet wurden.“ Dass da auch der eine oder andere Lehrer sich nicht immer regelkonform verhalten habe, erwähnt Göttel nur am Rande.

Doch Überprüfungen bringen etwas. Musste in der Vergangenheit jeder Zweite Fahrradfahrer wegen mangelnder Beleuchtung verwarnt werden, haben die Kontrollen dazu beigetragen, dass es jetzt nur noch jeder Fünfte  ist. Deshalb behält die Polizei Kontrollen zur richtigen Beleuchtung bei. Auch in diesem Jahr, im Oktober bzw. November, sollen deshalb in der AN 44, einer typischen Radfahrstraße, unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden. „In dieser Straße fahren Schüler zum  OHG, zum MSG und auch zur Uni.“

Die Polizei Landau wird, bei unsachgemäßer oder gar fehlender Beleuchtung, einen Mängelbericht an die jeweilige Schule schicken. Die Vertrauenslehrer, die oft auch Verkehrsobleute ihrer Schule sind, fungieren als Ansprechstation. Werden die Mängel nicht behoben, wird eine Verwarnung fällig.(desa)

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