
Terroranschlag in Berlin.
Foto: dts nachrichtenagentur
Berlin – Aus bislang unbekannten Ermittlungsunterlagen des Bundeskriminalamtes (BKA) ergeben sich weitere Zweifel daran, dass der Attentäter vom Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016, Anis Amri, allein gehandelt hat.
Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ und beruft sich auf Dokumente des BKA sowie die Stellungnahme der Anwältin einer unmittelbaren Zeugin des Anschlags. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, sagte demnach der Wachmann eines Einkaufszentrums nach dem Anschlag aus, er habe drei Personen in der Fahrerkabine des Lkw gesehen, der von Amri gesteuert wurde.
Wie „Focus“ weiter schreibt, haben zwei BKA-Ermittlerinnen außerdem zwei Monate nach dem Attentat die Zeugin Kerstin S. vernommen. Die 39-Jährige arbeitete als Verkäuferin an einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt, der von dem Lkw gerammt wurde. Sie hat demnach in der Befragung erklärt, dass sich Amri direkt nach dem Anschlag vor ihrem Stand mit zwei weiteren Männern unterhalten hatte.
Die Anwältin von Kerstin S. sagte dem „Focus“, dass in der Befragung „auch seitens der Polizei davon ausgegangen wurde, dass es sich um mehrere Personen und nicht nur um einen Einzeltäter gehandelt hatte.“ Eine Ermittlerin habe ihrer Mandantin erklärt, sie sei nicht die einzige, die mehrere Personen gesehen habe.
Es gebe dafür „viele Zeugen“. Wie „Focus“ weiter schreibt, gibt es auch Widersprüche zwischen den Äußerungen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und einem Beschluss des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) in Bezug auf die Abschiebung des Amri-Vertrauten Bilal Ben A.
Seehofer hatte Ende Februar die Abschiebung des tunesischen Asylbewerbers nur sechs Wochen nach dem Anschlag damit begründet, dass zwei Verhöre Bilal A.s keine Ansatzpunkte zur Aufklärung des Anschlags geliefert hätten. Bilal Ben A. war am 1. Februar 2017 abgeschoben worden. Die Aussage des Innenministers stimmt nach Angaben von „Focus“ jedoch nicht mit den Erkenntnissen des BGH überein . Zwei Wochen nach Bilal Ben A.s Abschiebung hielt der Ermittlungsrichter am BGH am 16. Februar 2017 in einem vierseitigen Beschluss fest: „Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass (…) der Beschuldigte Bilal Ben A. und weitere Personen (…) an der Planung der Tat beteiligt waren.“ (dts Nachrichtenagentur)

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