Terroristen und Co.: SPD sieht für Entzug der Staatsbürgerschaft „erhebliche verfassungsrechtliche Hürden“

12. März 2025 | Kategorie: Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin- Die SPD zweifelt daran, dass die im Sondierungspapier mit der Union vereinbarte verfassungsrechtliche Prüfung des Entzugs der Staatsbürgerschaft für Extremisten das von CDU und CSU gewünschte Ergebnis bringen wird.

„Der Prüfauftrag zum Entzug der Staatsangehörigkeit steht vor erheblichen verfassungsrechtlichen Hürden“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der „Rheinischen Post“. „Auch völkerrechtliche Vorgaben, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, setzen klare Grenzen.“

Wiese ergänzte, in der aktuellen Rechtslage seien bewusst sehr enge Grenzen gesetzt worden. „Ein Entzug ist nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich, wie der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrormiliz wie dem IS – und dies auch nur, wenn sie volljährig sind und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.“ Die Staatsbürgerschaft könne auch entzogen werden für den Fall, dass sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde.

Union und SPD hatten sich auf eine Prüfung verständigt, ob Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, „die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen“, die deutsche Staatbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. (dts Nachrichtenagentur) 

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