Seibert hat Rückkehrrecht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk
30. Juli 2016 | Von RedaktionBerlin – Regierungssprecher Steffen Seibert genießt in seinem Amt laut eines Magazinberichts das seltene Privileg, zum ZDF zurückkehren zu können. Statt seinen Arbeitsvertrag beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kündigen, als er in die Bundesregierung wechselte, ließ er diesen lediglich ruhen und vereinbarte ein Rückkehrrecht, berichtet „Der Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Das Verfahren entspreche der „geübten
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