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Studie: Vernachlässigung des Kindeswohls durch Corona-Maßnahmen: „Elementare Rechte verletzt“

14. Juni 2020 | Kategorie: Nachrichten

Foto: dts nachrichtenagentur

Magdeburg  – In der Coronakrise sind in Deutschland elementare Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verletzt worden. Das ist das Fazit einer Studie, die der Professor für Kinderpolitik, Michael Klundt, für die Fraktion der Linkspartei im Bundestag erstellt hat und über die „Welt am Sonntag“ berichtet.

Die Studie „Krisengerechte Kinder statt kindergerechtem Krisenmanagement?“ konstatiert, dass praktisch alle Entscheidungen und Maßnahmen der Politik seit März/April 2020 „völkerrechtsverstoßend und bundesgesetzwidrig ohne vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorgenommen worden“ seien.

Dies habe sich im Lockerungsprozess kaum gebessert. Klundt kommt zu dem Schluss, dass Kinder besonders unter Einschränkungen wie Kontaktsperren, Bildungsexklusionen sowie Spiel- und Sportplatzverboten zu leiden hatten. Auch in der Lockerungsdebatte habe die Situation der Familien im Hintergrund gestanden.

Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen seien fast gar nicht vorgekommen. Diese hätten zudem das Gefühl, auf ihre Rolle als Schüler reduziert zu werden, „während fast alle anderen außerschulischen Lebensbereiche jugendlicher Erfahrung völlig ausgeblendet wurden“.

Der Wissenschaftler kritisierte die gesellschaftlichen Entwicklungen scharf: „Die bislang erhältlichen, spärlichen empirischen Studien zur Kinderarmut während der Coronakrise zeigen, dass sich diese soziale Polarisierung nicht etwa reduziert hat, sondern vielmehr noch deutlicher als vorher hervorscheint“, schreibt der Forscher und bezeichnet die Corona-Maßnahmen sogar als „Kinderarmuts-Katalysator“.

Kinder in Armut und prekären Lebensbedingungen seien besonders hart von den Corona-Maßnahmen getroffen worden. „Für die Kinderarmutsforschung sollte festgehalten werden, dass auch Kinderarmut als eine politisch (mit) zu verantwortende Kindeswohlgefährdung und Kinderrechtsverletzung zu bezeichnen ist“, schreibt Klundt. (dts Nachrichtenagentur)

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