
Foto: Pfalz-Express
Speyer – Das von der Bürgerinitiative gegen den Neubau der städtischen Kindertagesstätte Regenbogen im Kastanienweg angestrengte Bürgerbegehren ist am nötigen Unterstützerquorum, d.h. an der nötigen Anzahl gültiger Unterstützerunterschriften, gescheitert.
Das teilte die Stadtverwaltung Speyer am Freitagmittag mit. Der Stadtrat will in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Juli 2021, über das Ergebnis der Auswertung informiert und abschließend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.
„Ich bin nach wie vor überzeugt von der Auswahl des neuen Standorts für die Kita Regenbogen, die die Stadtverwaltung nach sorgfältiger Abwägung aller Alternativen getroffen hat“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs. „Die abschließende Planung für den Neubau hat in den letzten Monaten aufgrund des laufenden Bürgerbegehrens geruht. Wir werden diese nun wieder aufnehmen und ich hoffe, dass wir zügig in die Umsetzung des dringend benötigten Neubaus gehen können“, so Kabs weiter.
Die Auswertung der 467 Seiten Unterschriftenlisten in Papierform, die am Montag, 19. April 2021, an die Stadtverwaltung übergeben wurden, hat laut Stadt ergeben, dass insgesamt 2.561 Unterschriften abgegeben wurden. Davon sind nach Überprüfung und Abgleichung mit dem Melderegister der Stadt Speyer 2.238 Unterschriften gültig und 323 demnach ungültig. Gründe für die Ungültigkeit waren in den meisten Fällen, dass die eingetragenen Daten keiner echten Person zugeordnet werden konnten, doppelte und vollständig unleserliche Eintragungen sowie Unterstützer, die nicht, nicht mehr oder noch nicht lange genug in Speyer wohnhaft sind.
Ein Bürgerbegehren muss nach § 17a Abs. 3 Nr. 4 GemO mindestens von sechs Prozent der Zahl der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl bei einer Einwohnerzahl von über 50.000 bis 100.000 Einwohnern unterschrieben sein. Wahlberechtigt waren bei der Kommunalwahl 2019 nach amtlichem Endergebnis 37.800 Personen. Somit sind für ein erfolgreiches Bürgerbegehren mindestens 2.268 gültige Unterstützungsunterschriften nötig.
Da mit den Listen aber nur 2.238 gültige Unterschriften vorgelegt wurden, sind die formalen Voraussetzungen für die Einbringung eines Bürgerbegehrens nach § 17a GemO nicht erfüllt. Das erforderliche Quorum wurde damit verfehlt.
Die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens erhalten in der Stadtratssitzung am 15. Juli 2021 die Möglichkeit, zu ihrem Bürgerbegehren Stellung zu nehmen. Eine anschließende Aussprache findet nicht statt. (sp/red)

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