Berlin – Trotz Wohnungsnot in den Großstädten haben sechs Bundesländer keine Sozialwohnungen mehr gebaut.
Das geht aus der neuesten Statistik des Bundesbauministeriums hervor. Danach haben Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Sachsen im Jahr 2010 keinen Neubau einer Mietwohnung mehr gefördert. Nordrhein-Westfalen steht mit 5397 neuen Mietwohnungen für untere Einkommens-Schichten an der Spitze der Statistik, gefolgt von Hamburg (2253) und Bayern (1617). Der Bund stellt den Ländern jedes Jahr über 518 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. (dts Nachrichtenagentur)

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Infos zu Förderungen von Wohnraum in Rheinland-pfalz gibts hier:
http://isb.rlp.de/de/wohnraum/
http://www.fm.rlp.de/index.php?id=5736&type=98
Förderung des Baus von Mietwohnungen
Auf der Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und der Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB den Bau von Mietwohnungen. Im Vorfeld ihrer Entscheidung berät sie den Bauherrn sowohl beim Neubau als auch bei Umbau, Umwandlung, Ausbau und Erweiterung von Wohnungen. Die Förderung erfolgt in den Programmen
Neubau von Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und für Haushalte über der Einkommensgrenze
Neubau von Wohnungen des Betreuten Wohnens
Wer wird gefördert?
Investoren, die preiswerte Mietwohnungen errichten. Die Mieterhaushalte dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wie wird gefördert?
Mit niedrig verzinslichen Baudarlehen und Zusatzdarlehen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Der anfängliche Zinssatz beträgt 1 % jährlich.
Der Tilgungssatz beläuft sich auf jährlich 1 %.
Was wird gefördert?
Die Errichtung von Mietwohnungen, die bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten. Die Baukosten (Gesamtkosten ohne Grundstücks- und Erschließungskosten) dürfen 1.500 EUR je m² Wohnfläche nicht übersteigen.
Wie bekomme ich die Fördermittel?
Melden Sie bitte Ihr Bauvorhaben vor Baubeginn bei der für den Bauort zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung an.
Bauherren, deren Bauvorhaben im Mietwohnungsprogramm berücksichtigt worden sind, können den Förderantrag bei der ISB einreichen.
Mit dem Bau darf grundsätzlich erst nach Zusage der Fördermittel begonnen werden.
Ansprechpartner
bei der ISB
Herr Michael Back
Telefon 06131 6172-1640
Frau Sabine Mikić
Telefon 06131 6172-1746
Frau Alexandra Wüst
Telefon 06131 6172-1764