Montag 12.Oktober 2026

Prozessauftakt in Traunstein: Schwere Missbrauchsvorwürfe gegen suspendierte Trans-Polizeikraft

16. September 2026 | Kategorie: Nachrichten, Panorama

Traunstein / Rosenheim – Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Traunstein hat ein brisanter Strafprozess wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs begonnen. Auf der Anklagebank sitzt eine 55-jährige suspendierte Polizeikraft aus dem Landkreis Rosenheim.

Der biologisch männliche Beschuldigte definiert sich Transfrau und wurde offiziell als Polizeibeamtin geführt. Laut Medienberichten gehörte die Dienstkraft früher der polizeilichen Spezialeinheit GSG 9 an und war auch im Auslandseinsatz.

Die Anklagevorwürfe

Die Staatsanwaltschaft legt der suspendierten Dienstkraft die Vergewaltigung einer Jugendlichen, den Missbrauch von Jugendlichen sowie Körperverletzung zur Last. Zudem wird der Person der Besitz und die Verbreitung von massivem kindermissbräuchlichem Material vorgeworfen.

Bei Durchsuchungen wurden fast 2.000 Dateien sichergestellt, die laut Ermittlern teils brutalste Gewaltszenen zeigen. Die jüngsten Opfer auf diesem Material sollen gerade einmal drei Jahre alt gewesen sein.

Aufgrund der Schwere der Vorwürfe und zum Schutz der Intimsphäre des jugendlichen Hauptopfers wurde die Öffentlichkeit direkt nach Verlesung der Anklageschrift für wesentliche Teile der Hauptverhandlung ausgeschlossen. 

Verständigung am ersten Prozesstag

Gleich zum Auftakt des Verfahrens zeichnete sich eine juristische Verständigung („Deal“) zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung ab. Um dem betroffenen Mädchen eine psychisch belastende Aussage vor Gericht zu ersparen, erklärte sich die Verteidigung zur Abgabe eines umfassenden Geständnisses bereit.

Im Gegenzug stellte das Gericht einen Strafrahmen zwischen drei und dreieinhalb Jahren Haft in Aussicht, bestätigte ein Gerichtssprecher dem Pfalz-Express. Teil des angestrebten Täter-Opfer-Ausgleichs ist zudem eine finanzielle Wiedergutmachung: „Zudem erfasst die Verständigung einen Täter-Opfer-Ausgleich durch Zahlung eines Betrags von 5.000 an die Geschädigte. Daneben soll ihr das Eigentum am Motorrad der Angeklagten übertragen werden, da sie dieses sehr bewundert“, so der Sprecher.

Durch das Geständnis könnte das Verfahren, für das ursprünglich vier Verhandlungstage angesetzt waren, deutlich schneller als geplant mit einem Urteil endet. (red)

 

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