
Brandenburger Tor
Archivfoto: Pfalz-Express/Licht
Berlin – Versammlungen an Silvester und Neujahr in Berlin bleiben verboten. Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Mittwochabend mit.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte gestern einen gegen diese Regelung gerichteten Eilantrag abgelehnt, das OVG wies die hiergegen erhobene Beschwerde einer Antragstellerin mit Beschluss vom Mittwoch zurück.
„Angesichts der speziell zu Silvester besonders gesteigerten Gefahr infektiöser Kontakte und der aktuellen Infektionslage mit einem Höchststand an Toten im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus sowie der angespannten Situation auf den Intensivstationen ist das auf zwei Tage beschränkte Verbot nicht zu beanstanden“, hieß es in einer Mitteilung des OVG unter anderem zur Begründung. (dts Nachrichtenagentur)

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