
Symbolbild: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat wegen der Coronakrise wie angekündigt einen weiteren finanziellen Schutzschirm für das Gesundheitswesen aufgespannt.
Wegen einbrechender Patientenzahlen werden nun auch Therapeuten, Zahnärzte und Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren finanziell unterstützt. Das sieht eine Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die laut eines Berichts des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ am Montag im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und damit am Dienstag in Kraft tritt.
Die ursprünglich vorgesehenen Hilfen für Zahnärzte wurden allerdings aufgrund des Widerstandes von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) deutlich gekappt. In der Verordnung heißt es, Leistungserbringer, die nicht direkt mit der Versorgung von Corona-Patienten beschäftigt seien, seien von „erheblichen Fallzahlrückgängen betroffen, weil Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder verschoben werden“.
Berichte aus den Praxen von Heilmittelerbringern und Zahnärzten deuteten auf Rückgänge „im mittleren bis oberen zweistelligen Prozentbereich“ hin. „Die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebswirtschaftliche Situation der Praxen und Einrichtungen gefährden die notwendigen Versorgungsstrukturen“, wird in der Verordnung argumentiert. Konkret ist geplant, dass Heilmittelerbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss erhalten.
Die Hilfen haben einen Umfang von rund einer Milliarde Euro. Sie werden aus der Reserve des Gesundheitsfonds bezahlt. Zahnärzte bekommen trotz kräftig gesunkener Patientenzahlen zunächst 90 Prozent der Vergütung aus dem letzten Jahr. Damit erhalten sie de facto ein zinsloses Darlehen. Spahns ursprüngliche Pläne sahen vor, dass die Zahnärzte am Ende des Jahres 30 Prozent der zu viel gezahlten Summe als zusätzliche Hilfe behalten können.
Das lehnte Finanzminister Scholz allerdings ab. Die Zahnärzte müssen nun die Überzahlung komplett an die Krankenkassen zurückerstatten. Die Verordnung sieht zudem vor, dass Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen wie zuvor schon stationäre Rehabilitationseinrichtungen 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ersetzt werden.
Auch für die Pflege gibt es durch die Verordnung Verbesserungen: So wird der monatliche Pauschalbetrag, den die Pflegeversicherung für sogenannte Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege zahlt, befristet von 40 auf 60 Euro angehoben. Dabei handelt es sich unter anderem um Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Desinfektionsmittel. (dts Nachrichtenagentur)
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