Berlin – Die Einführung des einheitlichen neuen Flüchtlingsausweises wird den Bund 35 Millionen Euro kosten. Das geht aus dem Entwurf des Datenaustauschgesetzes des Bundesinnenministeriums hervor, der der „Rheinischen Post“ vorliegt.
Demnach soll jeder Flüchtling künftig einen „Ankunftsnachweis“ mit sich führen müssen, der auch Grundvoraussetzung für den Bezug von Asylbewerberleistungen sein soll.
„Für den Bund entstehen mit der Einführung des Ankunftsnachweises in den Jahren 2016 bis 2018 Kosten von rund 35 Millionen Euro“, heißt es in dem Entwurf.
Darin enthalten seien unter anderem die Kosten für die Herstellung der Ankunftsnachweise und für neue Fingerabdrucklesegeräte beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Zudem sollen alle wichtigen Flüchtlingsdaten künftig bei der Erstregistrierung erfasst und in einem zentralen Kerndatensystem gespeichert werden, zu dem alle Sozial-, Ausländer- und Sicherheitsbehörden Zugriff haben.
Die Schaffung des Kerndatensystems koste einmalig weitere 15,5 Millionen Euro, heißt es in dem Entwurf. Die Systempflege und das dafür nötige Personal beim Bundesverwaltungsamt schlage mit gut fünf Millionen pro Jahr zu Buche.
Im Kerndatensystem sollen dem Entwurf zufolge neben den Stammdaten „zusätzliche weitere Daten wie die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdrücke, das Herkunftsland und die Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit (Anschrift, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Angaben zur Verteilung)“ sowie auch Schul- und Berufsabschlüsse, Sprachkenntnisse und Teilnahmen an Integrationskursen gespeichert werden. (dts Nachrichtenagentur)

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