Donnerstag, 02. Mai 2024

Kiffen bald offiziell erlaubt: Das sind die Cannabis-Pläne in Deutschland

24. Juli 2023 | Kategorie: Freizeit & Hobby, Gesundheit, Ratgeber
Cannabis in einer Schale

Cannabis
Foto: dts Nachrichtenagentur

In den USA ist die Legalisierung von Cannabis in einigen Bundesstaaten längst Realität. Auch in Deutschland soll es bald so weit sein. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach treibt die Pläne für eine Legalisierung voran. Was darin steht und wann Kiffen offiziell erlaubt wird, zeigt dieser Artikel.

Ampelkoalition will Versprechen einlösen

SPD, Grüne und FDP haben sich für eine Legalisierung von Cannabis starkgemacht und dieses Versprechen im Koalitionsvertrag gegeben. Nun ist es Zeit, zu handeln. Die Cannabis-Legalisierung soll schon bald erfolgen, doch die Umsetzung ist nicht unumstritten.

Bisher galt Cannabis mit dem Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) als Betäubungsmittel und war damit illegal. Diese Klassifizierung soll jedoch entfallen. Auch der Anbau soll künftig erlaubt werden, jedoch nur mit maximal drei weiblich blühenden Pflanzen. Wer feminisierte Cannabissamen erwirbt und diese Zuhause für den privaten Konsum züchtet, macht sich damit nicht strafbar. Allerdings ist der Verkauf von Cannabissamen oder anderen Cannabisprodukten nur durch offiziell lizenzierte Anbieter erlaubt.

Erwerb und Besitz: Straffreiheit, aber nur bis Obergrenze

Für alle Erwachsenen über 21 Jahren ist der Erwerb und Besitz von 20 bis 30 g Cannabis künftig straffrei. Zunächst waren THC-Grenzen im Gespräch, doch diese sollen durch den großen Aufwand einer möglichen Strafverfolgung entfallen.

Außerdem möchte die Bundesregierung kräftig an der Cannabis-Legalisierung mitverdienen. So soll es eine Umsatzsteuer auf Verkäufe, die sogenannte „Cannabissteuer“, geben. Sie soll sich nach dem THC-Gehalt im Produkt richten. Damit möchte Gesundheitsminister Karl Lauterbach den illegalen Verkauf eindämmen. Das Preisniveau der offiziell angebotenen Produkte soll dem der Schwarzmarktpreise in etwa entsprechen. Somit will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, um offiziell Cannabis zu erwerben und die Abgabe besser kontrollieren zu können.

Einschränkungen für Cannabis-Konsumenten unter 21 Jahren geplant

Da der Cannabiskonsum nachweislich Gehirnschädigungen verursachen kann, wird die Abgabe an Kinder und Jugendliche besonders eingegrenzt. So dürfen sich Cannabis-Shops etwa nicht in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen (etwa Schulen oder Kindergärten) befinden. Auch der öffentliche Konsum soll nur zu bestimmten Uhrzeiten möglich sein. Geplant ist eine Regelung für Fußgängerzonen: Der Konsum auf offener Straße ist erst ab 20:00 Uhr gestattet.

Die Abgabe von Cannabisprodukten an Käufer unter 21 Jahren soll geduldet werden, jedoch nur mit einer THC-Obergrenze. Wie hoch sie genau sein soll und wie die Umsetzung in der Praxis aussieht, wird noch geklärt.

Datenanalyse nach Cannabis-Freigabe für vier Jahre

Ein wesentlicher Bestandteil der Cannabis-Legalisierung ist die Datenanalyse. Zunächst soll die Regelung für vier Jahre gelten. Innerhalb dieses Zeitraumes werden Informationen zum Cannabiskonsum, möglichen Auswirkungen, Verkaufszahlen und Co. gesammelt und ausgewertet. Im Anschluss wird auf Basis dieser Erkenntnisse entschieden, ob bei der Legalisierung nachgebessert wird oder einige Grenzen womöglich sogar gänzlich fallen.

Kritik an der Legalisierung, auch von Bundesländern

Nicht überall stoßen die Pläne für die Cannabis-Legalisierung auf Zuspruch. Kritik gibt es etwa durch einzelne Bundesländer. Gesundheitsminister Karl-Josephs Laumann von der CDU aus Nordrhein-Westfalen sind vor allem große Gefahren für Jugendliche. Auch die Apotheken des Bundeslandes betrachten die Pläne von Karl Lauterbach mit Argwohn, sehen die negativen Auswirkungen noch zu wenig erforscht. Auch Ärztekammern sehen die Legalisierung kritisch.

So äußerte sich die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. Martina Wenker, besorgt: „Cannabis ist keine harmlose Droge“. Inwieweit die Bundesregierung auf die Bedenken eingeht und diese im Gesetz berücksichtigt, bleibt noch offen.

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