Seit dem 1. Oktober 2014 können Mieter und Eigenheimbesitzer wieder den Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“ bei der KfW-Förderbank beantragen. Wenn das gesamte Haus komplett altersgerecht umgebaut wird, sind sogar bis zu 5.000 Euro drin.
In Sachen altersgerechtes Wohnen herrschen hierzulande desaströse Zustände: Nur rund 550.000 barrierefreie Wohnungen gibt es in Deutschland. Schon 2011 ließ das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) verlauten, dass kurzfristig 2,5 Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen werden. Bis 2020 wird der Bedarf an altersgerechten Wohnungen auf 3 Millionen steigen.
Zwar wurde 2012 der KfW-Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ zunächst aus dem Bundeshaushalt gestrichen, doch ab Oktober 2014 können Mieter und Eigenheimbesitzer bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nun beinahe doppelt so viel Förderung für altersgerechte Sanierung in Wohnungen und Häusern in Anspruch nehmen wie zuvor. Laut Sozialverband VDK Rheinland-Pfalz wären jährliche Fördersummen von 540 Millionen Euro notwendig, um eine zukunftsfeste Wohnungspolitik zu etablieren.
Förderungssummen zwischen 4.000 bis 5.000 Euro möglich
Die KfW-Förderbank vergibt für den barrierefreien Umbau zinsgünstige Kredite in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wer statt des Darlehens den Zuschuss beantragen möchte, kann mit 8 Prozent der förderfähigen Umbaukosten bei Einzelmaßnahmen rechnen. Das sind max. 4.000 Euro pro Wohneinheit.
Sofern mehrere Einzelmaßnahmen gebündelt werden, um den Standard eines altersgerechten Hauses zu erreichen, rundet sich der Zuschuss auf 10 Prozent der Umbaumaßnahmen und damit max. 5.000 Euro je Wohneinheit auf. Das neue Zuschussmodell schließt neben der Reduzierung von Barrieren auch Maßnahmen zum Einbruchschutz ein. Den Zuschuss fürs altersgerechte Umbauen kann man außerdem mit weiteren KfW-Förderprogrammen wie etwa „Energieeffizient Sanieren“ kombinieren.
Auch die Erstfinanzierung einer altersgerecht sanierten Wohnung kann neuerdings über den Zuschuss abgegolten werden. Der Zuschuss steht prinzipiell Mietern und Eigentümern von Ein- und Zwei-Familienhäusern sowie Eigentumswohnungen offen. Mieter bekommen den Zuschuss allerdings nur gewährt, wenn der Vermieter sein Einverständnis zu den Umbauten gibt.
Nicht vergessen sollte man, dass die KfW-Förderung mit Zuschüssen der Pflegeversicherung verbunden werden darf. Liegt eine Pflegestufe vor, kann die Versicherung die alters- bzw. behindertengerechte Modernisierung des Wohnraumes mit bis zu 2.557 Euro fördern. Dazu gibt es hier weitere Tipps zu lesen.
Barrierefreier Wohnkomfort umfasst verschiedene Umbaumaßnahmen
Eine Wohnung gilt als altersgerecht, wenn sie die Normvorschrift DIN 18025-2 erfüllt, welche die Anforderungen an „Barrierefreie Wohnungen“ zusammenfasst. Grundsätzlich ist nach Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFI) von einer barrierefreien Wohnung die Rede, …
- wenn man sie ohne Stufen und Schwellen begehen kann.
- wenn in ihr eine bodengleiche bzw. begehbare Dusche vorzufinden ist.
- wenn es genügend Bewegungsfreiraum im Bad, Flur und der Küche gibt und die Türbreiten groß genug sind, um auch mit Gehhilfen, Rollstuhl oder Rollator eintreten zu können.
- wenn sie eine gute technische Ausstattung und Beleuchtung vorweisen kann.
- wenn sie mit verschiedenen Hilfsmitteln (Haltegriffe, Sitz- und Aufstehhilfen) ausgestattet ist.
Auch wenn das Wohnumfeld nur geringfügig angepasst werden müsste, kann es sich für Eigenheimbesitzer und Mieter lohnen, eine KfW-Förderung zu beantragen. Eine bodengleiche Dusche zum Beispiel gibt es bei entsprechenden Sanitäranbietern in vielen unterschiedlichen Versionen.
Und der Preis hierfür kann – abhängig von den Einbaumöglichkeiten in der Wohnung – schnell die 1.000 Euro-Kostengrenze überschreiten. Der Zuschuss von der KfW-Förderbank würde demnach eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Auch bei anderen Maßnahmen, wie dem Einbau eines Treppen- oder Hubliftes, kann der Zuschuss eine große Hilfe sein.
Umbauwillige sollten daher schauen, ob sie zumindest einen Teil der Kosten subventioniert bekommen, bevor sie die Voll- oder Teilsanierung einer Wohnung starten.
Bildquelle: © Flickr planzeichnen Forgemind ArchiMedia CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
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