
Foto: dts Nachrichtenagentur
Bielefeld – Rechtswissenschaftler haben den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg kritisiert, die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel zu kippen.
Der Beschluss sei „eine klare Fehlentscheidung“, sagte Franz C. Mayer, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Die Richter verkennen die Rolle von Gerichten in der Pandemie und ignorieren, dass das Bundesverfassungsgericht den Regierungen und Parlamenten hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen relativ viel Spielraum gegeben und sich selbst dabei bewusst zurückgenommen hat. Außerdem versuchen die Lüneburger Richter freihändig eigene Abwägungen, die dem Normgeber vorbehalten bleiben müssen.“
Mit Normgeber sind Legislative beziehungsweise Exekutive gemeint. So stelle das Gericht etwa Überlegungen zur Gefährlichkeit der Omikron-Variante an, so Mayer. „Das können Richter nicht.“
Für die Situation im Einzelhandel greife es auf Aussagen des Robert-Koch-Instituts aus dem September zurück, als sich die Lage deutlich anders dargestellt habe. Überdies gebe das Gericht Einschätzungen zur Wirksamkeit von FFP2-Masken im Einzelhandel ab; auch dazu hätten Juristen „keine Expertise“.
Der Rechtsprofessor fügte hinzu: „Vor allem aber wird überhaupt nicht thematisiert, dass die 2G-Regel auch eine Anreizfunktion hat, um die Impflücke zu schließen. Indirekt liefert das Gericht damit Argumente für eine allgemeine Impfpflicht – wenn Anreize wie die 2G-Regel von den Gerichten nicht zugelassen werden.“
Mayer hob allerdings hervor, der Beschluss betreffe nur Niedersachsen und habe keine Auswirkungen auf andere Bundesländer. Andernorts hätten 2G-Regeln vor Gericht Bestand gehabt. Und bei 15 Oberverwaltungsgerichten in Deutschland mit zirka 400 Richtern könne es schon mal sein, dass eines daneben liege.
Der Staatsrechtler Ulrich Battis, der früher Professor an der Berliner Humboldt-Universität war, äußerte sich ähnlich. „Ich sehe den Beschluss eher kritisch“, sagte er dem RND. „Denn ob der Rückgriff auf Masken trägt, erscheint mir zweifelhaft. Das gilt umso mehr, als mit der Omikron-Variante neue Infektionsrisiken entstehen. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht der Exekutive jüngst einen größeren Spielraum eingeräumt.“
Der Beschluss sei angesichts des sich schnell ändernden Infektionsgeschehens jedenfalls nur eine Momentaufnahme. Man könne von ihm nicht auf andere Beschlüsse schließen.
Das Gericht hatte am Donnerstag nach einer Klage einer Kaufhauskette gegen die 2G-Regel im Einzelhandel entschieden, die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Man könne Forschungserkenntnisse aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich nicht einfach auf den Handel übertragen, teilte es zur Begründung unter anderem mit. Und schließlich könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. (dts Nachrichtenagentur)
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