Nürnberg – Die interne Überprüfung von Asylentscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in vielen Fällen Mängel festgestellt.
Das berichten die „Welt“ und die „Nürnberger Nachrichten“ am Mittwoch mit Bezug auf verschiedene Personen, die mit den wichtigsten Ergebnissen der Untersuchungsgruppe vertraut sind.
Demnach wurde bei vielen der 2.000 kontrollierten positiven Asylentscheidungen eine unzureichende Dokumentation festgestellt. Bei Antragsstellern aus Afghanistan wurden solche Mängel bei mehr als 45 Prozent der überprüften Entscheidungen festgestellt.
Bei Syrern lag die Quote bei fast 20 Prozent. Die Nürnberger Behörde wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Eine Sprecherin verwies darauf, dass die offiziellen Ergebnisse an diesem Mittwoch in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages präsentiert werden sollen. Der finale Bericht werde erst zu dieser Sitzung fertig gestellt.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer, sagte mit Blick auf die mittlerweile deutlich gewordenen Sicherheitslücken: „Das BAMF muss seine Qualitätssicherung deutlich verbessern.“ Der CSU-Politiker erwartet, „dass nun noch weitere positive Asylentscheidungen überprüft werden und gegebenenfalls die Anerkennung widerrufen wird“.
Innenexperte Mayer bezieht sich damit auf einen entsprechenden Abschnitt des Asylgesetzes, wonach die „Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft“ unverzüglich zu widerrufen sei, „wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen“.
In Sicherheitskreisen rechnet man damit, dass das Bundesinnenministerium nach der offiziellen Vorstellung der Ergebnisse im Bundestag weiterführende Untersuchungen ankündigen wird. Dem Vernehmen nach sollen dann auch solche positiven Asylentscheidungen überprüft werden, die lediglich auf Angaben in Fragebögen gefällt wurden.
Das Bundesamt hatte die interne Untersuchung nach Bekanntwerden des Falls Franco A. angestoßen. Der Bundeswehr-Soldat hatte sich als Syrer ausgegeben. Auf Grundlage seiner Anhörung im November 2016 wurde ihm ein Schutzstatus verliehen. (dts Nachrichtenagentur)
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