
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Hausärzte sollen ihre Patienten in Zukunft alle zwei Jahre zur Frage einer Organspende beraten – und diese Beratung mit den Kassen abrechnen können. Das sieht der Gesetzentwurf für eine so genannte Entscheidungslösung bei der Organspende vor, der am kommenden Montag von einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Parteichefin Annalena Baerbock in Berlin vorgestellt werden soll.
„Unser Vorschlag sieht vor, dass der Hausarzt seine Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende berät und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigt“, sagte Baerbock den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Um die Zahl der potentiellen Organspender zu erhöhen, will die fraktionsübergreifende Gruppe ein solches bundesweites Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende einrichten. Geplant ist, die Bürger regelmäßig bei der Verlängerung ihres Personalausweises zu ihrer Organspendebereitschaft zu befragen.
Wie Baerbock erläuterte, sollen sich die Bürger zur Eintragung in das Online-Register sowohl bei der Ausweisbeantragung als auch bei der Ausweisabholung vor Ort entscheiden können. Diese Entscheidung kann zudem jederzeit online über ein gesichertes Verfahren von zuhause aus geändert werden. Mit ihrem Gesetzentwurf stellt sich die Gruppe gegen den Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Spahn will mittels einer Widerspruchslösung jeden Erwachsenen automatisch zum Organspender erklären, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht. Noch in diesem Jahr will der Bundestag ohne Fraktionszwang über die verschiedenen Vorschläge abstimmen. (dts Nachrichtenagentur)
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Auf jeden Fall finde ich diese Lösung besser als die Widerspruchslösung. Jeder sollte sich intensiv damit auseinandersetzen, was eine Organspende bedeutet, und was die Definition „Hirntod“ beinhaltet.