
Organspendeausweis.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Dortmund – Vor der ersten Beratung der konkurrierenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende am Mittwoch im Bundestag haben Patientenschützer beide Vorschläge scharf kritisiert.
„Nur mit Vertrauen in ein gerechtes System kann eine positive Stimmung bei der Organspende entstehen“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.
Nötig sei eine Neuorganisation des gesamten Transplantationssystems in Deutschland. „Dazu müssen zunächst die Kontrolle und danach die Organisation und Durchführung bei der Organvergabe in staatliche Hände“, so der Stiftungsvorstand weiter.
Zudem sei eine sachliche, neutrale und ergebnisoffene Aufklärung und Beratung nötig. Brysch verwies auf Umfragen, nach denen die Hälfte der Bundesbürger die Prinzipien der Organverteilung in Deutschland als ungerecht empfänden. „Es ist daher bedauerlich, dass beide Gesetzentwürfe die Gerechtigke itsfrage völlig außer Acht lassen“, so der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
Der Bundestag, die Bundesregierung und die Länder seien gefordert, „endlich Verantwortung zu übernehmen und dieser Vertrauenskrise entgegenzuwirken“, sagte Brysch. Der Bundestag will am Mittwoch über zwei fraktionsübergreifende Gesetzesanträge für eine Neuregelung der Organspende debattieren. Die Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach will eine Widerspruchslösung durchsetzen.
Demnach soll künftig prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Eine Abgeordnetengruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock setzt sich in einem Gegenantrag dafür ein, dass die aktuelle Regelung, wonach der Spendenbereitschaft ausdrücklich erklärt werden muss, erhalten bleibt. Dies soll durch ein Online-Register und regel mäßige Abfragen des Spendewillens ergänzt werden. (dts Nachrichtenagentur)
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Der Göttinger Mediziner Aiman O. ist vom Vorwurf des versuchten Totschlags und der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Das Landgericht Göttingen sah die Vorwürfe gegen den früheren Leiter der Transplantationsmedizin an der Uniklinik als nicht erwiesen an.
Wenn man sich die diesen Fall im Detail ansieht, verliert man sämtliches Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland. Warum soll ich mich für ein solches kriminelles System nach meinem Tod „ausschlachten“ lassen?
Leider werden beim Vorschlag von H. Spahn wieder die Dummen zur Organspende herangezogen, die der Organspende nicht widersprechen. Der Vorschlag der Grünen ist, wie so oft, eine Todgeburt.