Hauptangeklagter Stephan E. im Lübcke-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

28. Januar 2021 | Kategorie: Nachrichten

Symbolbild: Pfalz-Express

Frankfurt/Main  – Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte Stephan E. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, das am Donnerstagvormittag verkündet wurde. Demnach wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Gericht folgte mit dem Urteil im Kern der Forderung der Bundesanwaltschaft.

Der Mitangeklagte Markus H. wurde unterdessen wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Als Hintergrund gilt ein rechtsextremistisches Motiv – sowohl Stephan E. als auch Markus H. waren Teil der rechten Szene. E. soll die Tat durchgeführt haben – er hatte sie während des Prozesses gestanden.

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Edgar Franke, sagte dazu, das Urteil sei ein wichtiger Schritt in der juristischen Aufarbeitung des rechtsextremistischen Attentats auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Die politische Aufarbeitung müsse aber weitergehen.

„Dieser von Hass und Menschenverachtung getriebene Mord bleibt eine Mahnung: Wir müssen die Demokratie auf allen Ebenen viel entschiedener schützen als bisher. Rechtsextremisten bedrohen all jene, die für die Demokratie einstehen. Drohungen sind für viele, die sich politisch engagieren, beinahe Alltag geworden. Immer wieder haben sich Bürgermeister an mich gewandt, die um ihre Familien fürchten. Das Herz der Demokratie schlägt in den Städten und Gemeinden. Deshalb müssen wir gerade Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker viel besser schützen als bisher – Ehrenamtliche ebenso wie Hauptamtliche.“ Bund und Länder müssten mehr tun, um Demokraten zu schützen, so Franke.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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