Große Koalition streitet über Verlängerung der Epidemischen Lage

27. Mai 2021 | Kategorie: Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – In der Koalition zeichnet sich ein Streit über die Verlängerung der epidemischen Lage als Grundlage für zahlreichen Corona-Maßnahmen ab.

„Wenn wir im Juni über die Verlängerung der epidemischen Lage entscheiden, wird sie erneut für drei Monate gelten“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) der „Welt“.

„Ich sehe keinen Handlungsbedarf für eine kürzere Frist.“ Erst im März habe der Bundestag festgelegt, dass die epidemische Lage für jeweils maximal drei Monate gelte und dann automatisch außer Kraft trete. „Es wäre daher unnötig und völlig widersinnig, alle paar Wochen das Gesetz zu ändern.“

Zuvor hatte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese gefordert, die epidemische Lage nach Auslaufen Ende Juni nur um „maximal vier Wochen“ zu verlängern. Eine Verlängerung bis in den Herbst hinein halte er „aus psychologischen Gründen für das falsche Signal“.

Auch der Jenaer Verfassungsrechtler Michael Brenner forderte knappe Fristen. Es sei zwar derzeit zu früh, alle Schutzmaßnahmen aufzuheben, weswegen eine Verlängerung der epidemischen Lage um wenige Wochen notwendig sei.

„Forderungen, die epidemische Lage gleich um drei Monate zu verlängern, halte ich mit Blick auf die Verfassung für problematisch“, sagte er der Zeitung. „Wir alle sollten ein Interesse daran haben, dass der grundrechtliche Normalzustand möglichst schnell wieder hergestellt wird.“

Der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen sagte dem Blatt, dass es gar nicht so leicht sei, die epidemische Lage selbst bei Abflachen des Infektionsgeschehens zu beenden.

Zwar könne man für Maskenpflicht und Abstandsgebote auch neue Rechtsgrundlagen schaffen. Dann brauche man den Beschluss der epidemischen Lage nicht mehr.

„Das wird nur nicht mehr in dieser und auch nicht unmittelbar zu Beginn der nächsten Legislaturperiode passieren“, sagte Kingreen. „Wahrscheinlicher ist, dass man die epidemische Lage bis in den Winter hinein verlängert, bis man Zeit findet, das infektionsschutzrechtliche Gefahrenabwehrrecht grundlegend neu zu regeln.“ (dts Nachrichtenagentur) 

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen