
Hinweis auf Maskenpflicht (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium hat erstmals vor Gericht angegeben, dass es zu Beginn der Coronakrise Masken zu viel für Masken bezahlt habe.
Anwälte des Ministeriums Ende erklärten Ende Dezember 2024 in Prozessen vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG), dass es in einem speziellen Bestellverfahren im Frühjahr 2020 unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen Verstoß gegen Preisvorschriften für öffentliche Aufträge gegeben habe, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, über die das Wirtschaftsmagazin „Capital“ berichtet.
Der Fixpreis von 4,50 Euro netto je FFP2-Maske, den das Ministerium einer Vielzahl von Lieferanten gewährt hatte, habe demnach den „zulässigen Höchstpreis“ deutlich überstiegen. Eine Preisverordnung für öffentliche Aufträgen schreibt vor, dass für marktgängige Leistungen verkehrsübliche Preise vereinbart werden müssten. Verstöße werden nach dem Wirtschaftsstrafgesetz als Ordnungswidrigkeiten behandelt.
Bislang hatte das Gesundheitsministerium die hohen Preise stets mit der chaotischen Marktlage und dem Maskenmangel zu Beginn der Pandemie verteidigt. Im Oktober 2020 hatte das damals noch von Spahn geführte Ministerium im Bundestag ausdrücklich bestritten, dass es mit dem von ihm angebotenen Preis im Open-House-Verfahren gegen Preisvorschriften verstoßen habe, und auf nachträglich durchgeführte Preisstichproben verwiesen, die dies belegten.
Die neue Linie vor Gericht erklärte das Gesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage von Capital jetzt mit prozesstaktischen Gründen. „Der Vortrag des BMG vor dem OLG Köln hat ausschließlich zivilprozessuale Gründe, er stellt die Schlüssigkeit der Klage in Frage“, so das Ministerium.
Mit der neuen Linie versuchen die Anwälte von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), den drohenden Schadensersatz in den Maskenverfahren zu reduzieren – indem sie den damals gewährten Kaufpreis von 4,50 Euro als nicht rechtskonform angreifen. Aktuell sind noch rund 100 Klagen von Lieferanten mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro anhängig.
Zuletzt hatte das Ministerium vor dem Kölner OLG mehrere teure Niederlagen einstecken müssen. In einem aktuellen Verfahren hat das OLG vergangene Woche allerdings die neue Argumentation zu den Maskenpreisen zurückgewiesen. In der Sache verurteilte das Gericht das Ministerium zur Zahlung des vollen Kaufpreises zuzüglich Verzugszinsen. (dts Nachrichtenagentur)

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