
Bild: magnific.com/dikushin
Geschenke sind im Geschäftsleben weit mehr als eine freundliche Geste. Sie können Wertschätzung gegenüber Mitarbeitenden ausdrücken, die Beziehung zu Kunden pflegen oder zu besonderen Anlässen ein Zeichen der Anerkennung setzen.
Gerade vor Weihnachten suchen viele Unternehmen deshalb nach passenden Geschenkideen für Geschäftskunden und nach einem Mitarbeitergeschenk, das persönlich wirkt und zugleich zum eigenen Unternehmen passt. Bei der Auswahl spielen allerdings auch steuerliche und rechtliche Fragen eine wichtige Rolle.
Neben Klassikern wie Feinkost, Gutscheinen oder personalisierten Produkten kommen inzwischen ungewöhnlichere Geschenkformen infrage. Dazu zählen etwa Lose als Geschenk für Geschäftskunden von ClimaClic. Unternehmen können die Geschenklose individuell gestalten und dabei unter anderem ein eigenes Motiv, das Firmenlogo und eine Grußbotschaft integrieren. Damit lässt sich das Präsent stärker an die eigene Marke und den jeweiligen Anlass anpassen.
Geschäftskunden-Geschenke: Die 50-Euro-Grenze im Blick behalten
Für Geschenke an Kunden, Lieferanten und andere Geschäftsfreunde sieht das Einkommensteuerrecht eine wichtige Grenze vor. Aufwendungen für Geschenke an Personen, die keine Arbeitnehmer des Unternehmens sind, dürfen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einem Empfänger innerhalb eines Wirtschaftsjahres zugewendeten Gegenstände insgesamt 50 Euro nicht überschreiten.
Dabei handelt es sich um eine Freigrenze. Mehrere Geschäftskunden-Geschenke für dieselbe Person müssen deshalb zusammengerechnet werden. Unternehmen sollten Empfänger, Wert und Anlass möglichst sauber dokumentieren. Gerade bei größeren Weihnachtsaktionen hilft eine zentrale Erfassung dabei, den Überblick zu behalten.
Zusätzlich kann bei bestimmten betrieblich veranlassten Sachzuwendungen eine Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG in Betracht kommen. Das Gesetz sieht hierfür grundsätzlich einen Pauschsteuersatz von 30 Prozent vor. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab, weshalb Unternehmen größere Geschenkaktionen am besten vorab mit ihrer Steuerberatung abstimmen.
Für Mitarbeiter gelten eigene steuerliche Regeln
Ein Geschenk für Mitarbeiter wird steuerlich anders behandelt als ein Präsent für Geschäftspartner. Für Sachbezüge besteht grundsätzlich eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Gutscheine und Geldkarten können darunter fallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
Daneben gibt es steuerfreie Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Ereignissen. Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro können beispielsweise anlässlich eines Geburtstags, einer Hochzeit oder eines vergleichbaren persönlichen Ereignisses als Aufmerksamkeit gelten. Weihnachten allein ist kein solches persönliches Ereignis. Ein Mitarbeitergeschenk zu Weihnachten sollte deshalb nicht automatisch nach dieser Regel eingeordnet werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Ein Geschenk für Mitarbeiter zu Weihnachten sollte frühzeitig geplant werden. So lässt sich prüfen, welche steuerliche Gestaltung im konkreten Fall passt und ob bereits andere Sachbezüge im betreffenden Monat gewährt wurden.
Lose kaufen und Klimaschutzprojekte unterstützen
Nachhaltigkeit spielt auch bei der Auswahl von Unternehmensgeschenken eine zunehmend wichtige Rolle. Ein Präsent mit ökologischem oder gesellschaftlichem Bezug kann zeigen, welche Werte ein Unternehmen nach außen und gegenüber den eigenen Mitarbeitenden vertritt.
Besonders glaubwürdig wirkt ein solches Geschenk für Geschäftskunden, wenn die Idee zur eigenen Markenpositionierung passt und der nachhaltige Aspekt nachvollziehbar ist. Solche Geschenke können dadurch zu einer positiven Wahrnehmung des Unternehmens beitragen und die Beziehung zu Kunden, Geschäftspartnern oder Beschäftigten stärken.
Bei der Suche nach einem besonderen Weihnachtsgeschenk für Geschäftskunden oder Mitarbeitende können auch Geschenklose eine Möglichkeit sein. ClimaClic ist Deutschlands erste Klimalotterie und verbindet eine Gewinnchance mit der Förderung gemeinnütziger Klimaschutzprojekte. 30 Prozent des Spieleinsatzes fließen in ein Klimaschutzprojekt, das ausgewählt werden kann. Zur Auswahl stehen mehr als 40 gemeinnützige Projekte in Deutschland und weiteren Ländern.
Unternehmen, die entsprechende Lose kaufen, können bei ClimaClic zwischen unterschiedlichen Laufzeiten und Losvarianten wählen. Für Geschäftskunden lassen sich Motiv und Firmenlogo ergänzen, außerdem ist eine individuelle Grußbotschaft möglich. Die Lose können digital oder gedruckt bereitgestellt werden. Auf Wunsch ist bei der Printvariante auch ein Versand im passenden Kuvert möglich.
Das Besondere am Konzept ist die Verbindung aus Geschenk und Klimaschutz. Mit einem ClimaClic-Geschenklos besteht je nach gewählter Losart die Chance auf bis zu 2.000.000 Euro. Gewinne sind bereits ab zwei richtigen Endziffern möglich. Zugleich wird mit dem Spieleinsatz ein ausgewähltes gemeinnütziges Klimaschutzprojekt unterstützt. ClimaClic berichtet außerdem regelmäßig darüber, was mit den Fördermitteln erreicht wurde und besucht nach eigenen Angaben Projekte vor Ort.
Auch die bisherigen Zahlen zeigen, dass das Konzept bereits eine größere Reichweite erreicht hat. Auf der Webseite werden mehr als 21.000 Gewinner und rund 1,8 Millionen Euro für Klimaschutzprojekte genannt.
Individualisierung macht Geschenke persönlicher
Ein passendes Geschenk für Geschäftskunden muss nicht zwangsläufig besonders teuer sein. Häufig zählt stärker, ob die Idee zum Unternehmen, zum Empfänger und zum Anlass passt. Individualisierte Geschenklose können beispielsweise mit einem Corporate Design versehen und für Weihnachten, Jubiläen oder andere betriebliche Anlässe eingesetzt werden.
Ähnliches gilt für ein Mitarbeitergeschenk zu Weihnachten. Ein Logo oder eine persönliche Grußbotschaft kann aus einem standardisierten Präsent eine individuellere Aufmerksamkeit machen. Unternehmen sollten bei Losen allerdings berücksichtigen, dass Glücksspiel ausschließlich an Volljährige gerichtet werden darf.
Gute Vorbereitung schafft Klarheit
Steuerliche Grenzen, der Empfängerkreis und die konkrete Ausgestaltung sollten bereits bei der Planung berücksichtigt werden. So lassen sich Geschenkideen für Geschäftskunden und Mitarbeitende auswählen, die zum Unternehmen passen und organisatorisch sauber umgesetzt werden können.
Gerade bei größeren Stückzahlen empfiehlt es sich, steuerliche Fragen vor der Bestellung verbindlich prüfen zu lassen. Das gilt für klassische Sachgeschenke ebenso wie für Gutscheine und Lose. Eine frühzeitige Planung erleichtert außerdem die Individualisierung und sorgt dafür, dass das Weihnachtsgeschenk für Geschäftskunden oder das Geschenk für Mitarbeiter zu Weihnachten rechtzeitig bereitsteht.
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