Brüssel – Die Europäische Kommission hat am Donnerstag beschlossen, gegen Tschechien, Ungarn und Polen im Streit über die Umverteilung von Flüchtlingen Klage am Gerichtshof der Europäischen Union einzulegen.
Diese Länder kämen „ihren rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Umverteilung nicht nach“, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. September die Gültigkeit der Umverteilungsregelung bestätigt hatte, verstoßen die drei EU-Mitgliedstaaten nach Ansicht der EU-Kommission weiterhin gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen, Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufzunehmen.
Es gebe keine Hinweise darauf, „dass die drei Länder ihren Beitrag zur Durchführung des Umverteilungsbeschlusses leisten werden“. (dts Nachrichtenagentur)

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