Fall Lübcke: Bundesanwaltschaft geht von rechtsextremer Tat aus

17. Juni 2019 | Kategorie: Nachrichten

Foto: dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe/Kassel – Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke richten sich gegen den 45-jährigen deutschen Staatsangehörigen Stephan E. Das teilte der Bundesgerichtshof am Montag mit.

Die Bundesanwaltschaft hat die ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Kassel geführten Ermittlungen gegen E. an sich gezogen. Er sei dringend verdächtig, Walter Lübcke in der Nacht von dem 1. auf den 2. Juni 2019 heimtückisch durch einen Kopfschuss getötet zu haben, so Staatsanwalt Markus Schmitt.

Demnach liegen ausreichende Anhaltspunkte für einen rechtsextremen Hintergrund der Tat vor. „Sie ergeben sich insbesondere aus dem Vorleben des Beschuldigten und seinen öffentlich geäußerten politischen Ansichten.“

Inwieweit sich diese Annahme noch weiter erhärten lasse, sei Gegenstand der weiteren Untersuchungen. Auch werde der Frage nachgegangen, ob bislang unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner in die Tat eingebunden waren. „Anhaltspunkte für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung liegen jedenfalls bislang nicht vor“, so Schmitt.

Die polizeilichen Ermittlungen werden nach wie vor beim Landeskriminalamt Hessen geführt, unterstützt vom Bundeskriminalamt. Derzeit dauert die Auswertung der bei E. sichergestellten Datenträger und sonstigen Beweismittel noch an. (red)

 

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