Luxemburg – Das Aufsichtsgremium des Euro-Rettungsschirms (ESM) hat die zweite Kredit-Tranche für Griechenland genehmigt.
Eine erste Auszahlung in Höhe von 7,5 Milliarden Euro sei beschlossen worden, teilte der ESM am Freitag mit. Dies sei eine Anerkennung für de Reformbemühungen der griechischen Regierung, so ESM-Direktor Klaus Regling.
Die Euro-Finanzminister hatten sich Ende Mai grundsätzlich auf die Freigabe von Krediten in Höhe von 10,3 Milliarden Euro für Athen verständigt, Voraussetzungen war die Umsetzung von Reformen.
Der zweite Teil der Kredit-Tranche soll im Herbst ausgezahlt werden. (dts Nachrichtenagentur)
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Artikel 125
(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.
…..soviel dazu.